Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
Vorwort
§ 1
§ 1 Abteilungen und ihre Geschäftsbereiche
Das Amt der Landesregierung gliedert sich in die nachfolgend angeführten Abteilungen. Diese haben die ihnen jeweils zugeordneten Geschäfte zu besorgen:
Landesamtsdirektion
Präsidialangelegenheiten, Organisationsvorschriften für die Landesregierung und das Amt der Landesregierung;
Krisenmanagement:
– Koordinierung,
– Krisen- und Katastrophenkoordinationsausschuss des Landes Steiermark;
Organisatorische und administrative Abwicklung von Regierungssitzungen;
Konferenzen:
– Landeshauptleutekonferenzen,
– Landesamtsdirektorinnen- und Landesamtsdirektorenkonferenzen,
– Bezirkshauptleutekonferenzen,
– Abteilungsleiterinnen- und Abteilungsleiterkonferenzen,
– Sonstige Dienststellenleiterinnen- und Dienststellenleiterkonferenzen;
Zuteilung der besonderen Posteingänge an die Dienststellen;
Zentrale Einlaufstelle für E-Mail und Telefax;
Genehmigung von Inlandsdienstreisen von Abteilungsleitungen und Bezirkshauptleuten sowie von Auslandsdienstreisen von Landesbediensteten innerhalb Europas;
Angelegenheiten der Disziplinarkommission für Beamtinnen und Beamte;
Interne Revision und Beschwerdemanagement;
Steiermärkisches Hinweisgeberschutzgesetz, externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz;
Verwaltungsentwicklung: Koordinierung;
Strategieorientiertes Controlling:
– ressortübergreifendes Wirkungscontrolling,
– zentrales Informationssystem (eRZL);
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Land Steiermark, einheitliches Erscheinungsbild des Landes, Medien(rechts)angelegenheiten;
Steiermärkisches Web-Zugangs-Gesetz;
Protokollarische Angelegenheiten, offizielle Besuche, Empfänge und Repräsentationsanlässe;
Auszeichnungen, insbesondere Steiermärkisches Landessymbolegesetz, Gesetz über den Ehrenring des Landes Steiermark, Gesetz über die Schaffung eines Ehrenzeichens des Landes Steiermark;
Josef-Krainer-Hilfsfonds;
Förderung von gesellschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen sowie im Bereich Kriegsgräberfürsorge;
Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz, Einsatzorganisationen und Katastrophenhilfsdienste;
Koordinationsstelle für Krisenintervention;
Landeswarnzentrale, Warn- und Alarmdienste;
Leitung und Durchführung des überbetrieblichen Rettungswerks nach dem Mineralrohstoffgesetz;
Zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung, Wehrgesetz;
Feuerwehrwesen, Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark, Landesfeuerwehrinspektorat;
Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz, Kehrordnung;
Rettungs- und Notarztwesen;
Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin;
Zivildienstgesetz;
Katastrophenfondsgesetz: Schäden am Landesvermögen.
Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik
Organisation des Amtes der Landesregierung und sonstiger Behörden des Landes:
– Organisationsberatung und -entwicklung,
– zentrales Projekt-, Prozess- und Qualitätsmanagement,
– Projektbüro,
– Leistungskatalog,
– Managementinformationssysteme,
– Organisationshandbücher,
– Büroordnung;
Verwaltungsentwicklung und -vereinfachung;
Volksanwaltschaft: Koordinierung;
Informationsmanagement, E Government und Kooperationen;
Informationssicherheit und IT-Sicherheitsmanagement;
Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung:
– IT-Strategien und Standards,
– Planung, Bereitstellung und Betrieb der IT-Infrastruktur und zentraler IT-Dienste,
– IT-Projektmanagement,
– Konzeption, Erstellung, Beschaffung und Betrieb von IT-Komponenten und IT-Lösungen,
– Entwicklung und Betreuung von System- und Anwendungssoftware,
– IT-Dienststellenbetreuung,
– IT-Schulungen;
Zentralstelle für IT-Angelegenheiten nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen;
Förderungen:
– zentrales Förderungscontrolling,
– Transparenzdatenbank.
Abteilung 2 Zentrale Dienste
Amts- und Sachaufwand des Amtes der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften und der Agrarbezirksbehörde;
Zentrale Ausschreibungen zum Amts- und Sachaufwand für alle Dienststellen des Landes;
Schnittstelle zur Bundesbeschaffung GmbH;
Zentralstelle für den Amtssachaufwand nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen;
Haushaltsführende Stelle (Amts- und Sachaufwand) nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die:
– Bezirkshauptmannschaften,
– Baubezirksleitungen,
– Agrarbezirksbehörde;
Zentrale Bestellung von
– Büchern,
– Gesetzesbehelfen,
– Zeitungen,
– Zeitschriften und
– Drucksorten
für die Landesregierung und die Dienststellen des Amtes der Landesregierung;
Redaktion der Grazer Zeitung;
Zentralkanzlei des Amtes der Landesregierung, Post-, Druck- und Kopierstelle, Zentrale Scanstelle für die Abteilungen des Amtes, Zustell- und Abholdienste, Aktenentsorgung;
Zentrales Fuhrparkmanagement für die:
– Landesregierung,
– Dienststellen des Amtes der Landesregierung,
– Bezirkshauptmannschaften,
– Baubezirksleitungen und
– Agrarbezirksbehörde;
Landeszentralgarage;
Kommunikationsmittel der Dienststellen des Landes (Telefon, Telefax):
– finanzielle Angelegenheiten für Gebäude, in denen die Landesregierung, die Dienststellen des Amtes der Landesregierung, der Landtag Steiermark, das Landesverwaltungsgericht, die Bezirkshauptmannschaften, die Baubezirksleitungen und die Agrarbezirksbehörde untergebracht sind,
– fachtechnische Angelegenheiten für alle Gebäude, in denen Dienststellen und Einrichtungen des Landes untergebracht sind,
– organisatorische Angelegenheiten;
Telefonzentrale Burg;
Portierdienste Burg und Landhaus;
Führung und Einsatz der Eigenreinigungskräfte im Stadtgebiet Graz, Führung und Einsatz der Hausarbeiter;
Zentrale Ausschreibung von Fremddienstleistungen zur Gebäudereinigung und -bewachung und Schneeräumung für alle Gebäude, in denen Dienststellen der Landesverwaltung untergebracht sind;
Beauftragung von Fremddienstleistungen zur Gebäudereinigung und -bewachung und Schneeräumung für Dienstgebäude
– des Landtages Steiermark,
– der Landesregierung,
– des Amtes der Landesregierung,
– des Landesverwaltungsgerichtes,
– der Bezirkshauptmannschaften,
– der Baubezirksleitungen und
– der Agrarbezirksbehörde;
Handwerksbetrieb und Burggärtnerei;
Vergabe von zentralen Sitzungs- und Veranstaltungsräumen;
Verwaltung der Landeshöfe und Parkraumbewirtschaftung;
Vergabe von Wohnungen, Geschäfts- und Betriebsräumen einschließlich der Festsetzung der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Für Dienstgebäude
– des Landtages Steiermark,
– der Landesregierung,
– des Landesverwaltungsgerichtes,
– der Dienststellen der Landesverwaltung,
weiters
– das Erholungsheim Moosheim,
– den Landeskindergarten,
– die Wohn-, Geschäfts- und Betriebsräume des Landes und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG), soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind oder die Betreuung anderen Einrichtungen, wie z. B. der Universalmuseum Joanneum GmbH, übertragen wurde:
– Bedarfserhebung und Zuweisung von Diensträumen, Dienstraumevidenz,
– Beschaffung von Räumlichkeiten durch Anmietung und Antragstellung für Ankauf sowie Neu-, Zu- oder Umbauten,
– Abschluss von Miet-, Pacht- und Versicherungsverträgen,
– Hausverwaltung und kaufmännische Liegenschaftsverwaltung,
– Energiemanagement und Energieverträge,
– Anlaufstelle für Instandsetzungs- und Instandhaltungsanforderungen und für alle Schäden und Störfälle, Bestellung bei der Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau, Mitwirkung an der Erstellung der Bau-, Erhaltungs- und Instandhaltungsprogramme;
Hausverwaltung und kaufmännische Liegenschaftsverwaltung für sonstige im Eigentum des Landes oder der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG) stehende sowie fremd angemietete Liegenschaften und Gebäude;
Kaufmännische Verwaltung für die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG);
Überwachung des Bedienstetenschutzes;
Bestellung der Landes-Gleichbehandlungskommission, Geschäftsstelle der/des Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten sowie der Landes-Gleichbehandlungskommission.
Abteilung 3 Verfassung und Inneres
Personenstands- und Namensrecht;
Beglaubigungen und Apostillen;
Stiftungs- und Fondsrecht;
Revision von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Vorschlagsrecht Staatskommissäre gemäß Sparkassengesetz;
Preisrecht;
Geschworenen- und Schöffenlisten;
Glücksspielgesetz, Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz, Steiermärkisches Wettengesetz, Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz, Steiermärkisches Sammlungsgesetz;
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsrecht, Sicherheitsverwaltung, Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz;
Steiermärkisches Prostitutionsgesetz;
Kultusangelegenheiten, Kriegs- und Opfergräberfürsorge, ausgenommen Förderungen;
Landesarchiv;
Bundesverfassungsrecht, Landesverfassungsrecht, allgemeine Angelegenheiten des Völkerrechts, Staatsverträge;
Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung;
EU-Recht:
– allgemeine Angelegenheiten der Durchführung/Umsetzung und Notifikation,
– Koordinierung von Pilot- und Vertragsverletzungsverfahren;
Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze für die Geschäftsbereiche der:
– Landesamtsdirektion,
– Abteilung 3 Verfassung und Inneres,
– Abteilung 4 Finanzen,
– Abteilung 5 Personal,
– Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft,
– Abteilung 8 Gesundheit und Pflege,
– Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung,
– Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung;
Begutachtung von Entwürfen sonstiger Rechtsvorschriften des Landes und Rechtsvorschriften des Bundes;
Allgemeine Angelegenheiten der Legistik;
Vertretung der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes und der Landesregierung in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, ausgenommen Verfahren gemäß Art. 144 B-VG und betreffend Gemeindeverordnungen;
Verfahren nach dem B-VG betreffend die Zustimmung zur Kundmachung von Rechtsvorschriften des Bundes;
Allgemeine Angelegenheiten Datenschutzrecht;
Handhabung und Auslegung der Verwaltungsverfahrensgesetze;
Rechtsbereinigung, Rechtsdokumentation, Landesgesetzblatt und Bezirks-Verordnungsblatt für die Steiermark;
Vergabewesen:
– allgemeine rechtliche Angelegenheiten,
– Vergaberechtsschutzgesetz;
Straf- und Zivilrecht:
– Beratung bei der Errichtung von Verträgen,
– Einbringung von Landesforderungen,
– Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten;
Allgemeine Angelegenheiten des Medienrechts;
Antikorruption:
– Prävention und
– Koordinierung;
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Abteilung 4 Finanzen
Finanzen und Landeshaushalt;
Finanzverfassung, Finanzausgleich, Österreichischer Stabilitätspakt, Haushaltsrecht, soweit nicht andere Abteilungen für Durchführungsbestimmungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Vorbereitung von Regierungssitzungsanträgen betreffend die Vollziehung des Landesbudgets aus dem Zuständigkeitsbereich der
– Präsidentin/des Präsidenten des Landtages Steiermark,
– Leiterin/des Leiters des Landesrechnungshofes und
– Präsidentin/des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes;
Finanzmanagement, Finanzinstrumente, insbesondere Begebung von Anleihen sowie Aufnahme von Darlehen und Krediten;
Gewährung von Darlehen und Krediten, Übernahme von Bürgschaften und Haftungen (ausgenommen in Vollziehung der Wirtschafts- und Wohnbauförderungsgesetze sowie ausgenommen die Gewährung von Darlehen an Regionalmanagements und zur Tourismusförderung), Haftungsmonitoring;
Haftungsrechtliche Aufsichtsangelegenheiten;
Budgetorientiertes Controlling;
Kosten- und Leistungsrechnung;
Verwaltung des allgemeinen Kapitalvermögens des Landes;
Maßnahmen im Bereich des Landesvermögens;
Allgemeine Beteiligungsangelegenheiten, Beteiligungsrichtlinie, Gesamtbericht gemäß der Beteiligungsrichtlinie;
Beteiligung an der
– Energie Steiermark AG,
– Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG);
Erzberg Privatstiftung;
Ausschließliche und gemeinschaftliche Landesabgaben (mit Ausnahme des Tourismusinteressentenbeitrages) sowie Zuschlagsabgaben des Landes, ausgenommen die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Abgaben im Geschäftsbereich anderer Abteilungen;
Steiermärkisches Abgabengesetz;
Einbringung von abgabenrechtlichen Forderungen;
Parteienförderungs-Verfassungsgesetz, Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz;
Steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten (ausgenommen Themen, die in Zusammenhang mit der Bezugsverrechnung sowie mit Lohnabgaben und -beiträgen stehen), Vertretung des Landes gegenüber Dritten, Steuercontrolling und IKS;
Landesbuchhaltung;
Buchführung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsverkehrs und Prüfung im Gebarungsvollzug in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung, der Auftragsverwaltung des Bundes und der Bundeswasserbauverwaltung.
Abteilung 5 Personal
Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Landesbediensteten (ausgenommen Landeslehrerinnen und Landeslehrer sowie Landesvertragslehrerinnen und Landesvertragslehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, an Berufsschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen);
Personalangelegenheiten der Landesbediensteten (ausgenommen Landeslehrerinnen und Landeslehrer sowie Landesvertragslehrerinnen und Landesvertragslehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, an Berufsschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen) und der Landeslehrlinge;
Zentralstelle für Personalangelegenheiten nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen;
Personalauswahl, -einstellung, -einsatz und -freistellung, soweit nicht die Dienststellenleitungen zuständig sind;
Operatives und strategisches Personalmanagement, Personalbedarfsermittlung und Stellenplan;
Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung der Landesbediensteten und der Landeslehrlinge;
Stellenbewertung;
Mitwirkung bei Stellenbeschreibungen;
Bezügerecht, ausgenommen Steiermärkisches Gemeinde-Bezügegesetz;
Disziplinarrecht, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches sowie unabhängige und weisungsfreie Kommissionen zuständig sind;
Personalvertretungsrecht, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Gleichbehandlung, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Reisegebühren und freiwillige Sozialleistungen für Landesbedienstete (ausgenommen Landeslehrerinnen und Landeslehrer sowie Landesvertragslehrerinnen und Landesvertragslehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, an Berufsschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen);
Personalverrechnung für den Bereich des Landes und auf Grund von Verträgen;
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Angelegenheiten und Bedienstetenschutz:
– allgemeine Angelegenheiten und
– Koordinierung
(ausgenommen Landeslehrerinnen und Landeslehrer sowie Landesvertragslehrerinnen und Landesvertragslehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, an Berufsschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen), soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Angelegenheiten der Bildungsdirektion im Zuständigkeitsbereich des Landes;
Dienstrechts- und Personalangelegenheiten der an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen tätigen Landeslehrerinnen und Landeslehrer, soweit nicht die Bildungsdirektion oder die Schulleitungen zuständig sind;
Äußere Organisation der allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen, soweit nicht die Bildungsdirektion oder die Schulleitungen zuständig sind;
Genehmigung der Stellenpläne für Pflichtschulen, Zuteilung der Lehrpersonalressourcen an die Bildungsdirektion;
Landeslehrer-Controlling, Genehmigung der Abrechnung der Stellenpläne;
Bildungsinvestitionsgesetz;
Bildungsdokumentationsgesetz, soweit nicht die Bildungsdirektion zuständig ist;
Steiermärkisches Schulassistenzgesetz;
Angelegenheiten des Sozial- und Pflegegremiums im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 6;
Förderung von bildungs- und schulbezogenen Projekten;
AdminAss-Controllingverordnung einschließlich Förderungsabwicklung mit den Gemeinden;
Ab- und Verrechnung, Prüfung der Abrechnung und Budgeterstellung gemäß Steiermärkischem Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz in Angelegenheiten des Steiermärkischen Schulassistenzgesetzes und der Schulsozialarbeit gemäß § 19 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz;
Johann-Joseph-Fux-Konservatorium;
Förderung der Musikschulen;
Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz;
Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz;
Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher an Horten und Schülerheimen;
Schulerhaltung der Landesberufsschulen;
Angelegenheiten der Lehrlingshäuser der Wirtschaftskammer Steiermark-Betriebsgesellschaft m.b.H.;
Psychologische Lehrlingsberatung;
HTL Leoben, KFZ-Technikzentrum Arnfels;
Angelegenheiten der Jugend;
Jugend(sport)häuser, Studierenden-Wohnheime, Elternvereine und Schülerinnen- und Schülerbeiräte;
Steiermärkisches Jugendgesetz;
Schulsozialarbeit des Landes gemäß § 19 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz;
Berufs- und Bildungsorientierung: Koordinierung;
Erwachsenenbildung und Lebenslanges Lernen einschließlich der Öffentlichen Bibliotheken;
Beteiligung an der Bildungshaus Retzhof GmbH;
Geschäftsstelle der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark;
Angelegenheiten der Familien und Generationen, soweit nicht die Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration zuständig ist;
Angelegenheiten der Frauen und Gleichstellung (Gender-Mainstreaming).
Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Gemeindeverfassung, Verwaltung der Gemeinden und der Gemeindeverbände (Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz);
Wahlen und Volksrechte;
Dienst-, Besoldungs-, Pensions- und Personalvertretungsrecht der Bediensteten der Gemeinden und der freiwilligen Gemeindeverbände;
Ruhebezüge und Abfertigungen der Bediensteten der Gemeinden und der freiwilligen Gemeindeverbände;
Ruhebezüge der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister;
Steiermärkisches Gemeinde-Bezügegesetz;
Bedarfszuweisungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände;
Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen;
Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden;
Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden;
Finanzausgleich: Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden;
Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der freiwilligen Gemeindeverbände;
Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes:
– Zentralstelle,
– Sachverständigendienst,
– Förderung;
Steiermärkisches Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Wirtschaftskörper Verkehrserschließung im ländlichen Raum;
Straßennetz im ländlichen Raum:
– technische Angelegenheiten,
– Koordinierung,
– Förderung,
– Sachverständigendienst,
– Planung und Endvermessung,
– Breitbandverlegung,
– Beratung der Gemeinden bei der Planung und Ausführung;
Kostenbeiträge für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen (§ 29 Abs. 3 FAG 2024).
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Gesundheitswesen einschließlich Gesundheitsförderung, Prävention und Qualitätsmanagement, soweit nicht der Gesundheitsfonds Steiermark zuständig ist;
Allgemeine Überwachung des Gesundheitszustandes;
Verhütung, Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten der Bevölkerung inklusive Impfen, mobile Lungenvorsorge und Erstellung von Pandemieplänen sowie medizinisches Krisenmanagement, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind (TBC-Hilfe);
Amtsärztlicher Sachverständigendienst inklusive Umweltmedizin sowie amtsärztliche Personenuntersuchungen in Verwaltungsverfahren;
Amtsärztliche Grundausbildung („Physikatskurs“) und Fortbildungen;
Öffentlicher Gesundheitsdienst einschließlich Gesundheitsförderung, Prävention (insbesondere Impfen) und Qualitätsmanagement;
Suchtmittelwesen und -verkehr sowie Drogenberatungsstelle, soweit nicht der Gesundheitsfonds Steiermark zuständig ist (insbesondere Suchtkoordination);
Natürliche Heilvorkommen und Kurorte, öffentliche und private Kranken- und Kuranstalten inklusive sanitäre Aufsicht und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz gemäß § 99 Z 3 ASchG;
Beteiligung an der
– Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) mit deren Krankenanstalten und angeschlossenen Betrieben, ausgenommen die Berichterstattung in Personalangelegenheiten des § 65 StKAG,
– Gesundheitsplanungs GmbH,
– GVG Gesundheitsversorgungs-GmbH;
Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, inklusive Trinkwasser, ökologischem Landbau und EU-verordnungskonformer BIO-Produktion, Fleischuntersuchungsgebührengesetz;
Sonstige Rechtsangelegenheiten des Gesundheitswesens, insbesondere Apotheken, Arzneimittel, Bäderhygiene, Blutsicherheit, Chemikalien und Biozidprodukte, Gentechnik und Gentechnologie, Gesundheitstelematik, Leichenbestattung, Medizinprodukte und medizinischer Strahlenschutz (ausgenommen gewerbliche Betriebsanlagen);
Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe, insbesondere Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, MTD Gesetz, Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz sowie Ärzte- und Zahnärztegesetz, inklusive Nostrifikationen und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie gesetzlich zugewiesene kommissionelle Prüfungen;
Verwaltung der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, medizinische Assistenzberufe und Sozialbetreuungsberufe (inklusive Wohnheime und Internat);
ELGA-Ombudsstelle;
Landeszoonosenkommission und Beschickung der Bundeszoonosenkommission;
Ethikkommission nach dem Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz;
Geschäftsstelle der Patientinnen-/Patienten- und Pflegeombudsschaft;
Geschäftsstelle des Patientinnen-/Patienten-Entschädigungsfonds;
Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;
Beratungsstellen für Pflegeleistungen (Pflegedrehscheibe) und Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufsausbildungen;
Aufsicht über:
– die Ärztekammer für Steiermark gemäß Art. 11 Abs. 1 B-VG iVm § 195 ÄrzteG,
– die Kurkommissionen,
– den Patientinnen-/Patienten-Entschädigungsfonds,
– die Pflegewohnheime gemäß Steiermärkischem Pflege- und Betreuungsgesetz,
– die Wirtschaftsaufsicht des Gesundheitsfonds Steiermark;
Fachaufsicht über:
– die Amtsärztinnen und Amtsärzte,
– den Gemeindesanitätsdienst,
– die Pflegeverbände nach dem Steiermärkischem Pflegeverbandsgesetz;
Ab- und Verrechnung, Prüfung der Abrechnung und Budgeterstellung gemäß Steiermärkischem Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz in Angelegenheiten des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes;
Angelegenheiten des Sozial- und Pflegegremiums im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 8;
Gesundheitsförderungen und Primärprävention inklusive Styria Vitalis – Abwicklung und Auszahlung, soweit nicht der Gesundheitsfonds Steiermark zuständig ist;
Förderungen und Auszahlung von Zweckzuschüssen für Pflegeleistungen, Pflegeausbildungen und Pflegeleistungserbringung, inklusive Hospiz- und Palliativfondsgesetz;
Beihilfen für Fondskrankenanstalten, Gemeinden und Pflegeverbände gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz;
Kostenübernahme für Babyklappe und anonyme Geburt;
Pflegegebühren, leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierungs-Gebühren, Sondergebühren und Sonderaufwendungen in öffentlichen Krankenhäusern;
Pflegewesen einschließlich Prävention und Qualitätsmanagement;
Sachverständigendienst für den Pflegebereich;
Planung im Pflegebereich (Bedarfs- und Entwicklungspläne);
Veterinärwesen einschließlich Prävention und Qualitätsmanagement, Tierseuchenbekämpfung;
Veterinärmedizinisches Krisenmanagement;
Tiergesundheit, Tierversuche, Tiertransporte, Tierschutz, Tierzucht und Futtermittelkontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben: fachliche Angelegenheiten;
Amtstierärztlicher Sachverständigendienst in Verwaltungsverfahren;
Fachaufsicht über Amtstierärztinnen und Amtstierärzte;
Geschäftsstelle des Tiergesundheitsdienstes;
Veterinärmedizinisches Labor;
Verwaltung der Tierseuchenkasse, der Fleischuntersuchungskasse und der Transportbeschaukasse.
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Kultur- und Kunstpflege, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Kulturelle Ausstellungen und Veranstaltungen;
Förderungen gemäß dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz;
Kunst im öffentlichen Raum;
Landeskulturpreise;
Steiermärkisches Kulturgut-Leihgabengesetz;
Beteiligung an der
– Bühnen Graz GmbH,
– Nationalen Anti-Doping Agentur Austria GmbH,
– NAZ Ausbildungscampus GmbH,
– Sportland Steiermark GmbH,
– steirischer herbst festival gmbH,
– Universalmuseum Joanneum GmbH,
– Volkskultur Steiermark GmbH;
Grazer Altstadterhaltungsgesetz, Ortsbildgesetz;
Steiermärkische Landesbibliothek;
Im/materielles kulturelles Erbe:
– Brauchtum,
– Tracht,
– Denkmal,
– Ortsbild;
Denkmalschutz;
Steirische lokale Museen und Verein Steirische Eisenstraße;
Steirisches Chorwesen;
Blasmusikkapellen und Steirischer Blasmusikverband;
Landesverfassungsgesetz über die Rückgabe oder Verwertung von Kunstgegenständen und Kulturgütern, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ihren Eigentümern entzogen worden sind;
Europa und Internationales:
– Grundsatzarbeit – Beobachtung der Europäischen Integration,
– Analyse und Aufbereitung der Auswirkungen im Hinblick auf die Steiermark;
Koordinierung von Aktivitäten der Abteilungen des Amtes der Landesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Integration;
Subsidiaritätsprüfung und Koordinierung von einheitlichen Länderstellungnahmen im Rahmen der Begutachtung von Entwürfen für Rechtsvorschriften der Europäischen Union;
Europakommunikation, -information und -bildung sowie Förderung des europäischen Bewusstseins, Europe Direct Steiermark;
Steiermark Büro in Brüssel;
Angelegenheiten des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union;
Zwischenstaatliche bzw. interregionale Angelegenheiten;
Alpen-Adria-Allianz;
Angelegenheiten der Auslandssteirerinnen und Auslandssteirer, Förderung des Auslandsösterreicher-Weltbundes und des Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland;
Entwicklungszusammenarbeit;
Förderung des Europäischen Fremdsprachenzentrums (ECML);
Steiermärkisches Landessportgesetz;
Steiermärkisches Sportstättenschutzgesetz;
Steiermärkisches Bergsportgesetz;
Steiermärkisches Schischulgesetz;
Sportförderungen;
Landessportorganisation;
Verein der Schihandelsschule Schladming;
Aus- und Fortbildung im Bereich Sport: Übungsleiterinnen- und Übungsleiterausbildung (Basismodul);
Schulsportbezogene Projekte und Veranstaltungen.
Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Förderungen (EU-, Bundes- und Landesförderungen);
Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes;
Agrarbezirksbehörde für Steiermark;
Amtssachverständigendienst in Behördenverfahren für die Fachbereiche:
– amtlicher Pflanzenschutzdienst,
– Boden- und Pflanzenanalytik,
– Feuerbrand,
– forstliches Vermehrungsgut,
– Forstwirtschaft und Waldökologie,
– Jagd,
– Landwirtschaft,
– Pflanzenschutzmittel,
– Quarantäneschädlinge und -erkrankungen,
– Rebenverkehr,
– Schadorganismen,
– Überwachung des Waldzustandes,
– Vermarktungsnormenkontrolle,
– Wildökologie;
Land- und Forstwirtschaftsinspektion;
Tierzucht, Fischerei, Bienenzucht: Rechtssachen;
Forstwesen und Waldpädagogik;
Umsetzung der österreichischen Schutzwaldstrategie;
Jagdwesen und Wildökologie;
Steirische Landesjägerschaft;
Steiermärkisches Buschenschankgesetz: Rechtssachen;
Landwirtschaftsförderungsgesetz;
Angelegenheiten der Landwirtschaftskammer Steiermark und der Steiermärkischen Landarbeiterkammer;
Beiträge für Personal- und sonstige Aufwendungen für die der Landwirtschaftskammer Steiermark und der Steiermärkischen Landarbeiterkammer übertragenen Aufgaben der Landwirtschaftsförderung einschließlich der Beratung und beruflichen Fortbildung;
Marktordnung einschließlich Lebensmittelbewirtschaftung, soweit sie in die Zuständigkeit des für Land- und Forstwirtschaft zuständigen Bundesministeriums fallen;
Vermarktungsnormen;
Versuchstätigkeit und Sortenerhaltung in den Bereichen:
– Obst- und Weinbau,
– Spezialkulturen,
– Ackerbau und Grünland;
Pflanzenbau, einschließlich
– Obst-, Wein-, Acker- und Gartenbau,
– Pflanzenschutz,
– Gentechnikvorsorge,
– landwirtschaftliches Betriebsmittelwesen;
Schutz landwirtschaftlicher Böden und Betriebsflächen, Bodenzustandsinventur;
Akkreditiertes Labor für die Analytik in den Bereichen
– Boden,
– Kompost,
– Kartoffelzystennematoden,
– Nadeln,
– Pflanzen,
– Stickstoff;
Steiermärkisches Almschutzgesetz, Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz: Rechtssachen;
Entschädigungen zur teilweisen Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften;
Beteiligung an:
– landwirtschaftlichen Genossenschaften,
– der Österreich Wein-Marketing GmbH;
Eigentümervertretung in der Generalversammlung der Nationalpark Gesäuse GmbH;
Fachaufsicht über das forstliche Personal in den Bezirksverwaltungsbehörden;
Wirtschaftsbetrieb Steirische Landesforstgärten;
Wirtschaftsbetrieb Steiermärkische Landesforste;
Bildungshaus Schloss St. Martin;
Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht sowie Personalangelegenheiten der Landeslehrerinnen und Landeslehrer sowie der Landesvertragslehrerinnen und Landesvertragslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen;
Pädagogische Angelegenheiten für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen;
Schul- und Heimbeihilfen für Schülerinnen und Schüler an land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen;
Planung, Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung
– der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,
– der land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsbetriebe,
– der Schülerheime für Schülerinnen und Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,
– aller gepachteten und gemieteten Liegenschaften, die in der Verwaltung der Abteilung 10 liegen;
Fuhrparkmanagement für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen und land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsbetriebe;
Informationstechnologie für Landeslehrerinnen und Landeslehrer, Landesvertragslehrerinnen und Landesvertragslehrer und Schülerinnen und Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen.
Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz;
Steiermärkisches Behindertengesetz;
Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz, ausgenommen Schulsozialarbeit;
Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz;
Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz;
Steiermärkisches Seniorinnen- und Seniorengesetz;
Steiermärkisches Wohnunterstützungsgesetz;
Ab- und Verrechnung, Prüfung der Abrechnung und Budgeterstellung gemäß Steiermärkischem Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz, soweit Angelegenheiten des Steiermärkischen Behindertengesetzes, des Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des Steiermärkischen Gewaltschutzeinrichtungsgesetzes sowie des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes betroffen sind;
Förderungen im Sozialbereich mit Ausnahme des Pflegebereiches;
Ausbildungsbeihilfen, Förderungen für berufsbildende und berufsfördernde Einrichtungen, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
ESF und ELER für den Sozialbereich mit Ausnahme des Pflegebereiches;
Integration, Diversitäts-Mainstreaming;
Geschäftsstelle der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung;
Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendhilfebeirates;
Geschäftsstelle des Steirischen Seniorinnen- und Seniorenbeirates;
Geschäftsstelle des Sozial- und Pflegegremiums und Angelegenheiten des Sozial- und Pflegegremiums im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 11;
Geschäftsstelle des arbeitsmarktpolitischen Beirats;
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigungsgesetz;
Angelegenheiten der TBC-Hilfe;
Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz: Ausnahmegenehmigungen;
Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz, Steirisches Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm;
Ausbildungs- und Beschäftigungsangelegenheiten, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind;
Beteiligung an der Steirischen Arbeitsförderungsgesellschaft m.b.H. (StAF);
Sozialservicestelle;
Soziale Betriebe Land Steiermark:
– Lehrausbildungszentrum Hartberg,
– Heilpädagogisches Zentrum,
– Ausbildungs- und Kompetenzzentrum – ABZ inklusiv,
– Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung,
– aufwind – Das Zentrum für Wohnen und Ausbildung,
– Hirtenkloster.
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Wirtschaftsrecht: Gewerbeordnung mit Ausnahme des gewerblichen Betriebsanlagenrechts;
Steiermärkisches Lichtspielgesetz, Steiermärkisches Tanzschulgesetz;
Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Produktsicherheitsrecht und Konsumentenschutz;
Gelegenheitsverkehr und Güterbeförderung;
Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer;
Sonn- und Feiertagsbetriebszeitengesetz;
Öffnungszeitengesetz;
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und Bilanzbuchhaltungsgesetz;
Gewerbliche Berufsausbildung: Rechtssachen;
Einheitlicher Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und dem Dienstleistungsgesetz;
Wirtschafts- und Innovationsangelegenheiten;
Steiermärkisches Wirtschaftsförderungsgesetz;
Verfahrensservice für wirtschaftsbezogene Groß- und Investitionsprojekte:
– Beratung bei der Projektvorbereitung (bis zur Antragstellung),
– Koordinierung auf Landesebene;
Förderungen regionaler Kleininitiativen;
Koordinierungs- und Abwicklungsstelle für regionalpolitische EU-Programme und damit zusammenhängende wettbewerbsrechtliche Fragen;
Kompetenzzentren;
Breitbandausbau:
– Koordinierung,
– Breitbandinitiative Steiermark;
Gewerbliche (insbesondere Gastronomie und Hotellerie) sowie nicht gewerbliche Tourismusförderungen (EU-, Bundes- und Landesförderungen);
Beteiligung an der
– FH JOANNEUM Gesellschaft mbH,
– JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH,
– Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.,
– Steirischen Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (SBIDI);
Touristische Beteiligungen (bestehende und zukünftige Beteiligungen des Landes) und die:
– Beteiligung an der Österreichring Gesellschaft m.b.H.,
– Beteiligung an der Steirischen Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG;
Touristische Strategieentwicklung sowie fachliche Stellungnahmen;
Steiermärkisches Tourismusgesetz;
Aufsichtsbehörde über Tourismusverbände sowie Beitragsbehörde;
Wissenschaft und Forschung:
– Allgemeines,
– Angelegenheiten der Hochschulen,
– Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung;
Zukunftsfonds Steiermark;
Studienbeihilfen und Stipendien, Unterstützung des Mensabetriebes;
Forschung und Entwicklung: Koordinierung;
Geschäftsstelle des Forschungsrates Steiermark;
Abwicklung der Bund/Bundesländer-Kooperation zur Koordinierung der anwendungsorientierten Forschung;
Forschungsförderungen an universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen;
Forschungspreise des Landes Steiermark;
Fachhochschulwesen.
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Gewerbliche Betriebsanlagen einschließlich wasserrechtlicher und baurechtlicher Angelegenheiten, IPPC-Anlagen: Rechtssachen;
Mineralrohstoffgesetz, ausgenommen Leitung und Durchführung des überbetrieblichen Rettungswerks;
Umweltrecht:
– Allgemeines,
– Koordinierung,
– Umweltgutachten und -management (EMAS),
– rechtliche Koordinierung der Umweltinspektionen;
Wasserrecht (mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Meliorationen);
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Rechtssachen;
Abfallwirtschaft und Altlastensanierung: Rechtssachen;
Luftreinhalterecht, Dampfkesselwesen: Rechtssachen;
Schifffahrt: Rechtssachen;
Energiewirtschaft: Rechtssachen
– Rohrleitungs- und Gaswirtschaftsgesetz,
– Starkstromwegegesetz,
– Steiermärkisches Starkstromwegegesetz,
– Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz,
– Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz;
UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit;
Raumordnungsrecht:
Landes-, Regional- und Ortsplanung: Rechtssachen, ausgenommen:
– Landesentwicklungsprogramme,
– regionale Entwicklungsprogramme,
– regionale Planungsbeiräte bzw. Regionalversammlungen und
– Regionalvorstände;
Steiermärkisches Baugesetz (mit Ausnahme der Bauabgabe), Steiermärkisches Hebeanlagengesetz, Steiermärkisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz, Steiermärkisches Gasgesetz, Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz, Steiermärkisches Akkreditierungsgesetz: Rechtssachen;
Ziviltechnikerinnen- und Ziviltechnikerwesen: Rechtssachen;
Örtliche Raumplanung:
– Örtliche Entwicklungskonzepte,
– Flächenwidmungs- und Bebauungspläne,
– Beratung der Gemeinden,
– ortsplanerische Gutachten und Stellungnahmen;
Geschäftsführung des Raumordnungsbeirates in Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung;
Geschäftsstelle und Angelegenheiten des Wohnbautisches;
Post-Geschäftsstellen-Beirat;
Naturschutz, Steiermärkische Berg- und Naturwacht, Internationaler Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen;
Gesetz über den Nationalpark Gesäuse, Eigentümervertretung in der Generalversammlung der Nationalpark Gesäuse GmbH;
Steiermärkisches Baumschutzgesetz;
Tiertransport-, Tierversuchs- und Tierschutzgesetz: Rechtssachen;
Geschäftsstelle der Tierschutzombudsfrau/ des Tierschutzombudsmannes;
Geschäftsstelle der Umweltanwaltschaft.
Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Koordinierung der gesamten Wasserwirtschaft, Wasserwirtschaftliche Planung und Planungsorgan gemäß WRG, Gewässerbewirtschaftung (inkl. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan):
– Planung und Umsetzung,
– wasserwirtschaftliche Angelegenheiten der Geothermie und Hydrogeologie;
Koordinierung der EU-Wasserwirtschaft inklusive wasserrelevanter Richtlinien;
Internationale Gewässerkommissionen;
Wasserinformationssystem Steiermark (WIS-Steiermark);
Verwaltung öffentliches Wassergut;
Wasserbuch;
Gewässerkundlicher Dienst (Hydrografischer Dienst), hydrografische Gutachten, Hochwasserprognose, Hochwassermeldedienst;
Durchführung und Abwicklung EU-kofinanzierter Projekte und Maßnahmen der Wasser- und Ressourcenwirtschaft;
Fachliche Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft;
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Förderung (Bundes- und Landesförderung);
Maßnahmen des Grundwasserschutzes: Förderung;
Maßnahmen des Bodenwasserhaushaltes:
– Umsetzung und
– Förderung (EU-, Bundes- und Landesförderung);
Fachtechnische Koordinierung der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Wahrnehmung der Aufgaben des Landes im Rahmen der Bundeswasserbauverwaltung, Förderung und Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahmen, Instandhaltung und Förderung der Gewässerbetreuung, Gewässerzustandsaufsicht, Gewässerökologische Maßnahmen;
Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung: Förderung;
Grundeinlöse Schutzwasserwirtschaft und Vermessungen für die Wasserwirtschaft;
Landschaftswasserbau und Rutschhangsicherung:
– Planung,
– Gutachten,
– Förderung,
– Ausführung,
– Instandhaltung;
Verwaltung der Bauhöfe im Bereich der Wasserwirtschaft, Personalangelegenheiten der Kollektivvertragsbediensteten;
Abfall- und Ressourcenwirtschaft:
– Koordinierung,
– fachliche Angelegenheiten samt der zugehörigen EU-Bereiche,
– Gemeinde- und Regionalbetreuung,
– Strategie- und Umsetzungsplanungen,
– Maßnahmen und Förderungen,
– Landesabfallwirtschaftsplan;
Abfallwirtschaftlicher Amtssachverständigendienst und abfallwirtschaftliche Kontrollen, Abfallverzeichnis, Abfallbilanzen, Stoffstromanalysen;
Abfallwirtschaftliches Datenmanagement inklusive EDM-Anwendungen;
Abfallwirtschaftliches Informationssystem des Landes (AWIS);
Nachhaltigkeitskoordination des Landes Steiermark und nachhaltige Entwicklung;
Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung inklusive Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark – WIN:
– Förderung und
– Betreuung.
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
Umweltschutz:
– fachliche Angelegenheiten,
– Landesumweltinformationssystem (LUIS);
Allgemeine technische Angelegenheiten, Technikinformationssysteme;
Koordinierung des Sachverständigendienstes
– mit externen Dienststellen,
– bei UVP-Verfahren und anderen Großverfahren,
– bei Umweltinspektionen und Sevesoinspektionen;
Chemikalien- und Biozidinspektion: fachliche Angelegenheiten;
Amtssachverständigendienst in Behördenverfahren für die Fachbereiche:
– Abfalltechnik,
– Abwassertechnologie,
– Bautechnik (Hochbau),
– Bau-, Ortsbild- und Landschaftsgestaltung,
– Chemotechnik,
– Elektrotechnik,
– Emissionsschutztechnik (Luftreinhaltung, Lärm-, Erschütterungsschutz),
– Energietechnik,
– Explosionsschutz,
– Geologie und Geotechnik,
– Hydrogeologie,
– Immissionsschutztechnik (Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Gewässerschutz),
– Klimaschutz und Klimawandelanpassung,
– Kraftfahrwesen,
– Lichttechnik,
– Limnologie/Gewässerökologie,
– Maschinenbautechnik,
– Sicherheitstechnik,
– Strahlenschutz,
– Verkehrstechnik (Luftfahrttechnik, Schifffahrttechnik, Motorsport),
– Wasserbautechnik;
Bereitstellung technischer Normen und Richtlinien für die Landesverwaltung;
Aus- und Fortbildung für den technischen Amtssachverständigendienst:
– Allgemeines und
– fachliche Angelegenheiten;
Ziviltechnikerinnen- und Ziviltechnikerwesen, ausgenommen Rechtssachen;
KFZ-Landesprüfstelle:
– Einzelgenehmigungen,
– Änderungen und
– wiederkehrende Prüfungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern;
Fachliche Abwicklung von Lehrbefähigungsprüfungen und Fahrprüfungen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Fahrschullehrerinnen und Fahrschullehrer, fachliche Abwicklung der praktischen Fahrprüfungen;
Umweltkontrolle:
– Gewässeraufsicht und Gewässerschutz, ausgenommen Gewässerzustandsaufsicht,
– Umweltlaboratoriumsdienst,
– Luftgüterüberwachung,
– Lärmmessdienst,
– Altlasten (Erhebung, Erkundung, Sanierung);
Umweltalarmdienst;
Strahlenschutzdienst:
– Strahlenalarmplan und
– Strahlenmessung;
Gefahrenguttransport: fachliche Angelegenheiten;
Elektronisches Datenmanagement (EDM):
– Koordinierung,
– fachtechnische Betreuung in den Bereichen Luft, Wasser und Abfall;
Energiewesen:
– Koordinierung,
– allgemeine fachliche Angelegenheiten;
Umweltförderungen: Landesumweltfonds;
Energieförderungen: Ökofonds;
Energieberatung Land Steiermark;
Beteiligung an der Energie Agentur Steiermark gemeinnützige GmbH;
Klimaschutz und Klimawandelanpassung:
– Allgemeines und
– Koordinierung;
Baurecht und OIB-Richtlinien: fachliche Angelegenheiten;
Barrierefreies Bauen: fachliche Angelegenheiten;
Registrierungsstelle für Bauprodukte;
Wohnbauförderungen und Wohnbautechnik, insbesondere:
– Wohnungsneubau,
– Wohnhaussanierung,
– Hausstandsgründung von Jungfamilien,
– Wohnbauforschung;
Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen;
Stadterneuerung und Bodenbeschaffung, Wohnhauswiederaufbau: Rechtssachen;
Restabwicklung von Ortserneuerungen;
Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler.
Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau
Gesamtverkehr:
– Koordinierung,
– Finanzierungs- und Ausbaukonzepte;
Steirisches Gesamtverkehrsprogramm und Regionalverkehrsprogramme, Schienenverkehr, Güterverkehrslogistik;
Wahrnehmung verkehrspolitischer Interessen des Landes gegenüber dem Bund und der EU;
Verkehrstechnik;
Verkehrsnetzplanungen;
Steiermärkische Landesbahnen:
– Verwaltung und
– Infrastrukturbetrieb;
Beteiligung an der
– Güterterminal Werndorf Projekt GmbH,
– Steiermarkbahn und Bus GmbH,
– Steiermarkbahn Transport und Logistik GmbH,
– Steirischen Infrastruktur-Beteiligungs GmbH,
– Verkehrsverbund Steiermark Gesellschaft m.b.H.;
Steirisches Verkehrsinformationssystem, Verkehrstelekommunikation;
Steirisches Verkehrssicherheitsprogramm, Verkehrssicherheitsprojekte;
Bauliche und straßenrechtliche Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit;
Förderung des öffentlichen Verkehrs, Betriebskonzepte, alternative Verkehrslösungen, Mobilitätsmarketing;
Straßeninfrastruktur Bestand:
– Planung,
– Bau und Instandsetzung von Landesstraßen und Radwegen,
– Abwicklung aller für die Planung und den Bau notwendigen Verfahren;
Straßeninfrastruktur Neubau:
– Planung,
– Neubau von Landesstraßen und Radwegen,
– Abwicklung aller für die Planung und den Bau notwendigen Verfahren;
Förderung von Geh- und Radwegen, Anrainerschutzmaßnahmen an Landesstraßen und Schienenwegen;
Verfahrensmanagement für den Verkehrsbereich;
Bestandgabe von Liegenschaften und Liegenschaftsverwaltung im Verkehrsbereich;
Zustimmungsverträge zu Sondernutzungen von Straßengrund und Zufahrten;
Amtssachverständigendienst in Behördenverfahren für die Fachbereiche:
– Eisenbahnwesen,
– Fahrschulwesen,
– Liegenschaftsbewertung,
– Straßenbautechnik;
Straßenverkehrsordnung, Führerscheingesetz;
Kraftfahrgesetz, Kraftfahrliniengesetz, Gefahrengutbeförderungsgesetz: Rechtssachen;
Organisation sowie rechtliche Abwicklung von Lehrbefähigungsprüfungen und Fahrprüfungen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Fahrschullehrerinnen und Fahrschullehrer, Ernennung der Prüferinnen und Prüfer;
Organisation sowie rechtliche Abwicklung der praktischen Fahrprüfungen, Ernennung und Auditierung von Sachverständigen;
Luftverkehrs- und Luftfahrtrecht;
Eisenbahnverkehrs-, Eisenbahnbau- und Eisenbahnenteignungsrecht, Seilbahnwesen: Rechtssachen;
Straßenverwaltungsrecht, Koordinierung sämtlicher von Dienststellen des Landes abzuwickelnder Bewilligungsverfahren in Straßenbauangelegenheiten für nicht UVP-pflichtige Verfahren;
Straßenerhaltungsdienst (STED):
– Personalbedarfsplanung,
– Einbringung von Vorschlägen hinsichtlich des erforderlichen Personals für die Regionalleitungen und Meistereien,
– Leitung der Regionalleitungen und Meistereien;
Netzverantwortung, Instandhaltung und Pflege, Durchführung des Winterdienstes, Straßenausrüstung sowie Haftungs- und Schadensangelegenheiten für Landesstraßen;
Erhaltungsleistungen für Dritte gegen Kostenersatz;
Periodische Inspektion von Landesstraßen, fachtechnische Stellungnahmen zu Sondertransporten;
Beschaffung und Verwaltung der erforderlichen Kraftfahrzeuge, Geräte und von Material, Werkstättendienst;
Verwaltung und Erhaltung der Hochbauten und betrieblichen Einrichtungen der Straßenverwaltung, Ausrüstung der funk- und fernmeldetechnischen Einrichtungen;
Material- und Bodenprüfung, technisch geologischer Dienst;
Baubezirksleitungen:
Koordinierung zentraler und dezentraler Aufgabenerfüllung zwischen den Baubezirksleitungen und der
– Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau,
– Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung,
– Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit,
– Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik,
– Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung;
Baudienst: Allgemeines;
Bauwirtschaft:
– Baukonjunkturbeobachtung und
– Bauvorschau;
Vergabewesen:
– technische Angelegenheiten,
– Auftragnehmerkataster;
Architektur und Baukultur:
– Allgemeines,
– Koordinierung,
– Grundsatzfragen der Bautechnik und der Architektur,
– Vertretung des Landes in Institutionen im Bereich Architektur und Baukultur,
– Förderung;
Landeshochbauten: allgemeine, projekt- und objektbezogene Planungs- und Bauangelegenheiten, bautechnische Standards und Richtlinien für Liegenschaften und Gebäude
– die im Eigentum der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG) stehen,
– die im Eigentum des Landes stehen oder vom Land von Dritten angemietet sind,
– deren Betreuung anderen Einrichtungen, z. B. der Universalmuseum Joanneum GmbH, übertragen wurde;
Landeshochbauprogramme:
– Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen: Umsetzung von Bestellungen der
– Abteilung 2 Zentrale Dienste,
– Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft,
– Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport,
– Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft,
– Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration,
– Erstellung der jährlichen Bauprogramme unter Mitwirkung der
– Abteilung 2 Zentrale Dienste,
– Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft,
– Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport,
– Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft,
– Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration;
Betreuung projekt- bzw. objektbezogener Planungs- und Bauangelegenheiten für andere öffentliche Rechtsträger auf Grund vertraglicher Vereinbarungen;
Bautechnische und planerische Begleitung von Hochbauprojekten von Kleinregionen und Gemeinden, sofern dafür nicht die Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung zuständig ist;
Vorhaben der Ortserneuerung und des Ortsbildschutzes;
Überprüfungen, Gutachten und Stellungnahmen zur Ortsbildgestaltung;
Jurytätigkeiten in Architekturwettbewerben;
Architekturvermittlung;
Angelegenheiten des OIB – Österreichisches Institut für Bautechnik: Koordinierung der Tätigkeit von Landesbediensteten im OIB;
Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften.
Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz, Regionalmanagements;
Überörtliche Raumplanung und -entwicklung:
– Landesentwicklungsprogramm,
– regionale Entwicklungsprogramme,
– Landesentwicklungsleitbild,
– regionale Entwicklungsleitbilder,
– Kleinregionale Entwicklungskonzepte,
– raumordnungsfachliche Gutachten und Stellungnahmen;
Sachprogramme: fachliche Angelegenheiten;
Gemeindehochbau:
– Standortentwicklung,
– Projektentwicklung,
– Prüfung und Bedarfsfeststellung in technischen, wirtschaftlichen und raumentwicklungsbezogenen Belangen;
Rauminformationssystem, Raumforschung, Informationssysteme Kommunale Infrastruktur;
Geschäftsführung des Raumordnungsbeirates in Angelegenheiten der überörtlichen Raumordnung;
Europäische und grenzüberschreitende Raumentwicklung:
Territoriale Kohäsion:
– europäische Raumentwicklung,
– EU-Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ/INTERREG): bilaterale, transnationale und interregionale Programme sowie Nachfolgeprogramme;
Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz;
Integrierte nachhaltige Raumentwicklung:
– Programmplanung, Förderung, Förderungsprüfung und Qualitätssicherung für Nationale Förderungen,
– EFRE-Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich“ – städtische Dimension und Regionalentwicklung sowie Nachfolgeprogramme,
– Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums, Programmachse LEADER und fördertechnische Abwicklung von außerlandwirtschaftlichen Programmteilen, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind sowie Nachfolgeprogramme;
Österreichische Raumordnungskonferenz;
Amtliche Statistik;
Geoinformation (GIS):
– Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz,
– Betrieb und Koordinierung der Geodateninfrastruktur des Landes Steiermark,
– Betreuung der Landesdienststellen in Angelegenheiten der Geoinformation;
Orts- und Stadtkernentwicklung und Koordinierung, Lokale Agenda und Beteiligungsprozesse.
§ 2
§ 2 Zusätzliche Aufgaben der Abteilungen
Zusätzlich hat jede Abteilung im Rahmen ihres Geschäftsbereiches wahrzunehmen:
– Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG und Art. 8 L-VG 2010,
– materienbezogene EU-Angelegenheiten,
– soweit die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze der Abteilung 3 Verfassung und Inneres übertragen ist, materienbezogene Mitwirkung bei deren Ausarbeitung,
– Zivile Landesverteidigung in Zusammenarbeit mit der Landesamtsdirektion.
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verwaltungsverordnung tritt mit 19. Dezember 2024 in Kraft.
§ 4
§ 4 Außerkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten dieser Verwaltungsverordnung tritt die Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Grazer Zeitung, Nr. 142 Stück 27/2019, zuletzt in der Fassung Grazer Zeitung, Nr. 12 Stück 5/2024, außer Kraft.