LandesrechtSteiermarkVerordnungenAusnahme vom Verbot des absichtlichen Fanges, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Wölfen (Canis lupus)

Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Fanges, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Wölfen (Canis lupus)

In Kraft bis 31. Dezember 2026
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