Vorwort
Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan, ABl.Nr. 37/2019, außer Kraft.
Anhänge
Anlage 1PDF