Die Nationalparkverwaltung hat die Umsetzung insbesondere folgender Maßnahmen zu gewährleisten:
1. zum Zweck der naturnahen Entwicklung des Naturraumes und der Biotopausstattung
a) die Unterlassung von direkten menschlichen Eingriffen in der Naturzone, hiervon ausgenommen ist die Borkenkäferbekämpfung im Rahmen von forstrechtlichen Bestimmungen;
b) die Beschränkung von Eingriffen, die dem Schutz vor Naturgefahren dienen, auf das unbedingt erforderliche Ausmaß und unter Bedachtnahme auf die geringsten Auswirkungen auf den Naturraum;
c) die Förderung von standortgerechten Mischbaumarten und die Heranführung an die potenzielle natürliche Waldgesellschaft in naturfernen oder anthropogen beeinträchtigten Waldbeständen in der Naturzone bis längstens 2033;
2. zur Erhaltung und Entwicklung eines an den Lebensraum angepassten Wildbestandes
a) die Festlegung und Kennzeichnung der Naturzone als ganzjähriges Wildruhegebiet bis längstens 2033;
b) die Einschränkung der Regulation des Schalenwildbestandes auf den Bereich der Bewahrungszone;
c) die Beschränkung der Wildfütterung auf Rotwild in einem unbedingt erforderlichen Ausmaß und auf die Verwendung artgerechter Futtermittel;
d) die Reduktion von Reviereinrichtungen in der Naturzone;
a) die Bereitstellung eines Informations- und Bildungsangebots zur Förderung von Naturverständnis und naturverträglichem Verhalten von Besucherinnen und Besuchern;
b) die Durchführung unmittelbarer Informationstätigkeit und Gebietsaufsicht im Gelände;
c) die Bereitstellung und Verbreitung von Informationen zu Lenkungskonzepten für Besucherinnen und Besuchern insbesondere für Wandern, Bergsteigen, Klettern, Skitourengehen, Schneeschuhwandern und Wassersport sowie die Kennzeichnung von sensiblen Bereichen im Gelände;
d) die Koordination der Instandhaltung eines im Sinne des Gebietsmanagements ausgewogenen Wanderwegenetzes;
e) die zielgerichtete Förderung von Angeboten zum barrierefreien Naturerleben, um den Bedürfnissen insbesondere von Menschen mit Beeinträchtigungen gerecht zu werden;
f) das Ermöglichen von Erleben und Beobachten in der Naturzone durch Besucherinnen und Besuchern an wenigen Beobachtungspunkten in einer Weise, dass Störungen möglichst geringgehalten werden.
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