5R105/25t—OLG Innsbruck Entscheidung
23. Februar 2026
…nicht, als sich die Zugehörigkeit der Ausführungen zu dem einen oder anderen Rechtsmittelgrund erkennen lässt; Unklarheiten gehen jedoch zu Lasten des Rechtsmittelwerbers (RIS-Justiz RS0041768 , RS0041911 , RS0041761 ). 3.1. Soweit ausgeführt wird, es hätte auch alternativ ein Gutachten der Lungenheilkunde eingeholt werden müssen, um die Frage der Intubation umfassender zu klären, ist…