Unberührt bleiben die bundesrechtlichen Vorschriften, nach welchen der Fahrzeughalter für den durch das Fahrzeug verursachten Schaden in weiterem Umfang als nach den Vorschriften dieses Gesetzes haftet oder nach welchen ein anderer für den Schaden verantwortlich ist.
§ 16 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 16 Zuständigkeit
…§ 16. (1) Vollzugsgericht ist das in Strafsachen tätige Landesgericht, in dessen Sprengel die Freiheitsstrafe vollzogen wird. Die Entscheidung steht dem Einzelrichter zu. (2) Das Vollzugsgericht entscheidet…
Art. 20 Artikel XX
…23 StGB in der Fassung des Art. I Z 4 dieses Bundesgesetzes, so hat dies während der Unterbringung das Vollzugsgericht ( §§ 16, 162 (Anm.: StVG ) ), sonst das erkennende Gericht von Amts wegen oder auf Antrag des öffentlichen Anklägers oder des Verurteilten festzustellen. Das Vollzugsgericht hat diese Feststellung so rechtzeitig zu…
§ 6 Aufschub des Strafvollzuges aus anderen Gründen
…des Verurteilten aufzuschieben, wenn und solange im Falle eines Verfahrens zur Entscheidung über den nachträglichen Ausspruch der Strafe (§§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 ) oder den Widerruf der bedingten Nachsicht einer Freiheitsstrafe, des Teiles einer Freiheitsstrafe oder einer bedingten Entlassung das dafür…
§ 16a
…1) Das Oberlandesgericht Wien entscheidet für das gesamte Bundesgebiet über Beschwerden 1. gegen einen Beschluss des Vollzugsgerichts nach § 16 Abs. 3 wegen Rechtswidrigkeit, 2. gegen einen Bescheid des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, 3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Bundesministerium…
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