2143/61 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Realschätzordnung, RGBl Nr 175/1897, ist im Verfahren nach § 118 Abs 1 WRG 1959 nicht unmittelbar anwendbar. Bei ihrer Heranziehung im Wege der Analogie ist auf die seit ihrem Inkrafttreten in vieler Hinsicht veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten gebührend Bedacht zu nehmen.