§ 3 Anfang der Wirksamkeit der Gesetze.
§ 3 Anfang der Wirksamkeit der Gesetze. — ABGB
§ 3 Anfang der Wirksamkeit der Gesetze. — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
1. Über das Bundesgesetzblatt siehe BGBl. I Nr. 100/2003.
2. Nach § 11 BGBl. I Nr. 100/2003 tritt ein Bundesgesetz, wenn nicht anderes bestimmt ist, nach Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
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Paragraf-ID
NOR12017693
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Wirksamkeit eines Gesetzes und die daraus entspringenden rechtlichen Folgen nehmen gleich nach der Kundmachung ihren Anfang; es wäre denn, daß in dem kund gemachten Gesetze selbst der Zeitpunct seiner Wirksamkeit weiter hinaus bestimmt würde.