Der Dienstgeber kann den Gemeindeangestellten eine Pensionskassenzusage im Sinn des § 2 Z. 1 des Betriebspensionsgesetzes (BPG) erteilen. In diesem Fall sind durch den Dienstgeber abzuschließen:
a) ein Pensionskassenvertrag nach § 15 Pensionskassengesetz (PKG) und
b) eine Vereinbarung im Sinne des § 3 BPG mit der Personalvertretung; sofern keine Personalvertretung besteht, ist die Vereinbarung mit dem Gemeindeangestellten abzuschließen.
Rückverweise
GAG 2005 · Gemeindeangestelltengesetz 2005
§ 118 § 118Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 37/2023
…1. August 2022 begründet wurde, nur auf sein Verlangen zur Verfügung zu stellen. (3) Für Pflegeteilzeit, die vor Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 37/2023, in Anspruch genommen wurde, gilt der § 38b in der Fassung vor LGBl.Nr. 37/2023 weiter. (4) Für Teilzeitbeschäftigung…
§ 71a §71a*)Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen des 4. Abschnittes
…Nebenbezüge – § 67 – Reisegebühren – § 68 – Sachleistungen – § 69 – Bezugsvorschuss – § 70 – Dienstverhältnis mit Sonderregelungen – § 70a – Pensionskassenvorsorge – § 71 – Anspruch bei Dienstverhinderung. *) Fassung LGBl.Nr. 37/2024…
§ 71g § 71g*)Sinngemäße Anwendung vonBestimmungen des 4. Abschnittes und des 1. Unterabschnittes
…Nebenbezüge – § 67 – Reisegebühren – § 68 – Sachleistungen – § 69 – Bezugsvorschuss – § 70 – Dienstverhältnis mit Sonderregelungen – § 70a – Pensionskassenvorsorge – mit der Maßgabe, dass abweichend von lit. b eine Vereinbarung im Sinne des § 3 BPG mit dem Betriebsrat abzuschließen ist. §…