§ 3 § 3
In Kraft seit 01. Juli 2023
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt die Verordnung LGBl. Nr. 56/2019, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2020, außer Kraft.
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