§ 3 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, worin die Tatbestände, die unter Verwendung automationsunterstützter Datenverarbeitung durch Anonymverfügung geahndet werden können, bestimmt und die dabei zu verhängenden Strafen im Vorhinein festgesetzt werden, ABl. der Stadt Wien Nr. 34/2018, außer Kraft.
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