Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AngG
I Allgemeines
II Hauptsächliche Inanspruchnahme
III Kaufmännische Dienste
IV Höhere, nicht kaufmännische Dienste
V Selbständiger oder angestellter Agent
VII Einzelfälle
Art. 1 § 1 AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 1 Anwendungsgebiet des Gesetzes
…§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für das Dienstverhältnis von Personen, die im Geschäftsbetrieb eines Kaufmannes vorwiegend zur Leistung kaufmännischer (Handlungsgehilfen) oder höherer, nicht kaufmännischer Dienste oder…
Art. 1 § 3 § 3.
…Wird eine Unternehmung der in den §§ 1 oder 2 bezeichneten Art von einem öffentlichen Fonds, von einem Lande, von einem Bezirk oder von einer Gemeinde betrieben, so unterliegen die in diesen Unternehmungen…
Art. 1 § 7 Konkurrenzverbot.
…§ 7. (1) Unbeschadet des § 2i AVRAG dürfen die im § 1 bezeichneten Angestellten ohne Bewilligung des Dienstgebers weder ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben noch…
Art. 1 § 6 Inhalt des Dienstvertrages.
…§ 6. (1) Art und Umfang der Dienstleistungen sowie das dafür gebührende Entgelt (Geld- und Naturalbezüge) werden mangels Vereinbarung durch den für die betreffende Art der Unternehmung bestehenden…
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