Vorteilsausgleichung ("Neu für Alt") bei Fahrzeugreparatur nach Kauf eines mangelhaften Gebrauchtwagens mit defektem Abgasrückführungs-Wärmetauscher—OLG Innsbruck Entscheidung
2R53/26z28. Mai 2026
…von EUR 3.800,-- (ON 7) ausgedehnt, Auf die Laufleistung wird bei Behandlung der Berufung des Beklagten eingegangen. 2.3. Eine Rechtsrüge hat vom festgestellten Sachverhalt auszugehen ( RS0043603 [T2, T8]; RS0041585 [T2]). Dass diverse Motorkomponenten vom bestehenden Motor übernommen werden können, steht fest, ebenso dass sich die Reparaturkosten deshalb um EUR 3.125,59 reduzieren…