25Rs11/25s—OLG Innsbruck Entscheidung
23. Mai 2025
…dem Vermögensbekenntnis anzuschließen seien, vorgelegen. Davon abgesehen, dass es sich dabei um eine unzulässige Neuerung handelt, weil im Rekursverfahren grundsätzlich das Neuerungsverbot gilt (RIS-Justiz RS0042091 ), macht das Rechtsmittel mit keinem Wort deutlich, welche Unterlagen hier noch gefehlt hätten; gleich verhält es sich mit der weiteren Behauptung im Rechtsmittel, innerhalb der…