AllgStrSchV 2020
Ziel, Geltungsbereich
§ 2Umsetzungshinweis
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition
§ 5Gesondert zugelassene Expositionen
§ 6Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
§ 7Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
§ 8Ausnahmen von der Meldepflicht
§ 9Gemeinsame Bewilligungsverfahren
§ 10Antragsunterlagen
§ 11Betroffene Tätigkeitsbereiche
§ 12Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration
§ 13Aufgaben und Verpflichtungen der ermächtigten Überwachungsstellen gemäß § 129 StrSchG 2020
§ 14Aktivitätskonzentrationen, bei deren Überschreitung eine Abschätzung der Exposition der Bevölkerung zu veranlassen ist
§ 15Meldebestimmungen
§ 16Dosisbeschränkung für Expositionen durch Rückstände
§ 17Neuerliche Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020
§ 18Erheblich erhöhte Exposition im Sinne des § 27 StrSchG 2020
§ 19Antragsunterlagen
§ 20Höchstzulässige Dosisleistung
§ 21Höchstzulässige Dosisleistungs- und Aktivitätswerte
§ 22Antragsunterlagen
§ 23Bauartschein
§ 24Meldepflichten der Inhaberin/des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 25Meldepflichten der Verwenderin/des Verwenders eines bauartzugelassenen Gerätes
§ 26Geltungsbereich
§ 27Gefährliche radioaktive Quellen und hoch radioaktive umschlossene Quellen
§ 28Kennzeichnung von radioaktiven Quellen
§ 29Informationen über radioaktive Quellen