BundesrechtVerordnungenAllgemeine Strahlenschutzverordnung 20202. Teil Tätigkeiten13. Hauptstück Schutz von strahlenexponierten Arbeitskräften bei der Beförderung von radioaktiven Materialien§ 109

§ 109Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen

In Kraft seit 01. August 2020
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