AllgStrSchV 2020
Gliederung
2. Teil Tätigkeiten
4. Hauptstück Bauartzugelassene Geräte
§ 24 Meldepflichten der Inhaberin/des Inhabers einer Bauartzulassung
Die Inhaberin/der Inhaber einer Bauartzulassung hat für jedes in Verkehr gebrachte bauartzugelassene Gerät unverzüglich folgende Informationen im Wege des Zentralen Quellenregisters an die zuständige Behörde zu melden:
1. Name, Adresse und gegebenenfalls Firmenbuchnummer der Verwenderin/des Verwenders des Gerätes;
2. fortlaufende Nummer des Bauartscheines;
3. Type sowie Seriennummer des Gerätes;
4. gegebenenfalls Identifizierungsnummer oder sonstige Kennung der Quelle.
§ 127 AllgStrSchV 2020 · AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
§ 127 Übergangsbestimmungen
…A lit. f, k oder l ausübt, hat 1. bis spätestens 31. Dezember 2020 die Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020 zu veranlassen, 2. bis spätestens sechs Monate nach Übermittlung des in § 13 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Berichts einen Antrag auf Bewilligung…
§ 13 Aufgaben und Verpflichtungen der ermächtigten Überwachungsstellen gemäß § 129 StrSchG 2020
…Ermittlungen erforderlichen Informationen dem Unternehmen einen schriftlichen Bericht zu übermitteln, der Folgendes enthält: 1. die Ergebnisse der Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020; 2. einen Hinweis auf eine allfällige Bewilligungs- oder Meldepflicht des Unternehmens gemäß § 15 Abs. 1 bzw. 2 StrSchG 2020; 3. gegebenenfalls eine…
§ 17 Neuerliche Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020
…1) Ergibt die Dosisabschätzung gemäß § 24 StrSchG 2020, dass keine der tätig werdenden Personen als strahlenexponierte Arbeitskraft einzustufen ist, hat das Unternehmen mindestens alle zehn Jahre eine neuerliche Dosisabschätzung gemäß § 24…
§ 7 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
…Materialien sind von der Bewilligungspflicht gemäß § 15 Abs. 1 StrSchG 2020 ausgenommen, wenn die Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020 ergeben, dass 1. keine der tätig werdenden Personen als strahlenexponierte Arbeitskraft einzustufen ist und 2. die Aktivitätskonzentration von Ableitungen die Werte gemäß Anlage 2…
Rückverweise