AllgStrSchV 2020
Gliederung
2. Teil Tätigkeiten
4. Hauptstück Bauartzugelassene Geräte
§ 24 Meldepflichten der Inhaberin/des Inhabers einer Bauartzulassung
Die Inhaberin/der Inhaber einer Bauartzulassung hat für jedes in Verkehr gebrachte bauartzugelassene Gerät unverzüglich folgende Informationen im Wege des Zentralen Quellenregisters an die zuständige Behörde zu melden:
1. Name, Adresse und gegebenenfalls Firmenbuchnummer der Verwenderin/des Verwenders des Gerätes;
2. fortlaufende Nummer des Bauartscheines;
3. Type sowie Seriennummer des Gerätes;
4. gegebenenfalls Identifizierungsnummer oder sonstige Kennung der Quelle.
§ 127 AllgStrSchV 2020 · AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
§ 127 Übergangsbestimmungen
…A lit. f, k oder l ausübt, hat 1. bis spätestens 31. Dezember 2020 die Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020 zu veranlassen, 2. bis spätestens sechs Monate nach Übermittlung des in § 13 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Berichts einen Antrag auf Bewilligung…
§ 12 Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration
…Die Dosisabschätzung und die Ermittlung der Aktivitätskonzentration gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020 ist gemäß den in Anlage 4 festgelegten Verfahren durchzuführen.…
§ 13 Aufgaben und Verpflichtungen der ermächtigten Überwachungsstellen gemäß § 129 StrSchG 2020
…Ermittlungen erforderlichen Informationen dem Unternehmen einen schriftlichen Bericht zu übermitteln, der Folgendes enthält: 1. die Ergebnisse der Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020; 2. einen Hinweis auf eine allfällige Bewilligungs- oder Meldepflicht des Unternehmens gemäß § 15 Abs. 1 bzw. 2 StrSchG 2020; 3. gegebenenfalls eine…
§ 17 Neuerliche Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020
…1) Ergibt die Dosisabschätzung gemäß § 24 StrSchG 2020, dass keine der tätig werdenden Personen als strahlenexponierte Arbeitskraft einzustufen ist, hat das Unternehmen mindestens alle zehn Jahre eine neuerliche Dosisabschätzung gemäß § 24…
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