AllgStrSchV 2020
Zum Schutz von Arbeitskräften sind geeignete Strahlenschutzmittel wie Arbeitsmäntel, Handschuhe, Kopfbedeckung, Fußbekleidung, Schutzbrillen, Schutzanzüge, Distanzwerkzeuge und Abschirmungen in ausreichendem Maße vorrätig zu halten und, soweit es die Art der Tätigkeit erfordert, von den betroffenen Arbeitskräften zu verwenden.
§ 45 AllgStrSchV 2020 · AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
§ 45 Schutz gegen Kontamination und Inkorporation
…1) Beim Hantieren mit offenen radioaktiven Stoffen sind zum Schutz gegen Kontamination und Inkorporation geeignete Strahlenschutzmittel gemäß § 87 zu verwenden. (2) Das An- und Ablegen sowie das Aufbewahren der Strahlenschutzmittel hat in geeigneten Umkleidebereichen derart zu erfolgen, dass es dabei zu keiner…
§ 84 Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften
…4. Erstellung von Arbeitsanweisungen gemäß § 86; 5. fortlaufende Überwachung der Arbeitsbedingungen in Kontroll- und Überwachungsbereichen; 6. regelmäßige Überprüfung der Strahlenschutzmittel gemäß § 87 und der Strahlenmessgeräte auf ihre Funktionstüchtigkeit.…
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