AllgStrSchV 2020
Gliederung
Einem Antrag auf Zulassung eines Verbraucherproduktes sind Unterlagen beizulegen, aus denen folgende Informationen hervorgehen:
1. die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes;
2. die technischen Eigenschaften des Produktes;
3. bei Produkten, die radioaktive Stoffe enthalten:
a) enthaltene Radionuklide und deren Aktivität;
b) Angaben zu deren Einbettung;
4. Dosisleistungen in den für die Verwendung des Produktes relevanten Entfernungen, einschließlich der Dosisleistung in einer Entfernung von 0,1 Meter von jeder berührbaren Oberfläche;
5. Dosen, denen Personen ausgesetzt sind, die das Produkt regelmäßig verwenden;
6. Angaben zur Kennzeichnung und zur bestimmungsgemäßen Verwendung;
7. alle sonstigen für eine Beurteilung des Antrages erforderlichen Informationen;
8. allfällige Zulassungen in anderen Mitgliedstaaten.
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