AllgStrSchV 2020
(1) Die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber bzw. die Verwenderin/der Verwender eines bauartzugelassenen Gerätes hat dem radiologischen Risiko der betreffenden Tätigkeit entsprechende schriftliche Arbeitsanweisungen zu erstellen, die insbesondere Folgendes zu umfassen haben:
1. die genaue Vorgangsweise bei der Durchführung der Arbeiten;
2. zu verwendende Strahlenschutzmittel und ihre Handhabung;
3. die zu treffenden Strahlenschutzmaßnahmen;
4. allfällige vor, während und nach den Arbeiten durchzuführende Überprüfungen.
(2) Die Arbeitsanweisungen gemäß Abs. 1 sind den betroffenen Personen nachweislich zu erläutern und zur Verfügung zu stellen.
(3) Die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber bzw. die Verwenderin/der Verwender eines bauartzugelassenen Gerätes hat sich davon zu überzeugen, dass die betroffenen Personen die Anweisungen verstanden haben.
§ 86 AllgStrSchV 2020 · AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
§ 86 Arbeitsanweisungen
(1) Die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber bzw. die Verwenderin/der Verwender eines bauartzugelassenen Gerätes hat dem radiologischen Risiko der betreffenden Tätigkeit entsprechende schriftliche Arbeitsanweisungen zu erstellen, die insbesondere Folgendes zu umfassen haben: 1. die genaue …
§ 84 Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften
…und sonstigen Arbeitskräften, die mit Strahlenquellen umgehen oder sich in Kontroll- oder Überwachungsbereichen aufhalten, gemäß § 85; 4. Erstellung von Arbeitsanweisungen gemäß § 86; 5. fortlaufende Überwachung der Arbeitsbedingungen in Kontroll- und Überwachungsbereichen; 6. regelmäßige Überprüfung der Strahlenschutzmittel gemäß § 87 und der Strahlenmessgeräte auf ihre Funktionstüchtigkeit.…
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