BundesrechtBundesgesetzeInsolvenzordnungZweiter Teil InsolvenzverfahrenErstes Hauptstück Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt Eröffnung des InsolvenzverfahrensErster Unterabschnitt Allgemeine Voraussetzungen§ 66

§ 66 Zahlungsunfähigkeit

In Kraft seit 27. Juli 2021
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