(1) Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen bei der Behörde schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden. Rechtsmittel und Anbringen, die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, sind schriftlich einzubringen. Erscheint die telefonische Einbringung eines Anbringens der Natur der Sache nach nicht tunlich, so kann die Behörde dem Einschreiter auftragen, es innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder mündlich einzubringen.
(2) Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.
(3) Mängel schriftlicher Anbringen ermächtigen die Behörde nicht zur Zurückweisung. Die Behörde hat vielmehr von Amts wegen unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und kann dem Einschreiter die Behebung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist mit der Wirkung auftragen, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Wird der Mangel rechtzeitig behoben, so gilt das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht.
(4) Bei Zweifeln über die Identität des Einschreiters oder die Authentizität eines Anbringens gilt Abs. 3 mit der Maßgabe sinngemäß, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf der Frist als zurückgezogen gilt.
(5) Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten, und, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, mündliche oder telefonische Anbringen entgegenzunehmen. Die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmte Zeit sind im Internet und an der Amtstafel bekanntzumachen.
(6) Die Behörde ist nicht verpflichtet, Anbringen, die sich auf keine bestimmte Angelegenheit beziehen, in Behandlung zu nehmen.
(7) Anbringen können in jeder Lage des Verfahrens zurückgezogen werden.
(8) Der verfahrenseinleitende Antrag kann in jeder Lage des Verfahrens bis zu einer allfälligen Schließung des Ermittlungsverfahrens (§ 39 Abs. 3) geändert werden. Durch die Antragsänderung darf die Sache ihrem Wesen nach nicht geändert und die sachliche und örtliche Zuständigkeit nicht berührt werden.
(9) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 10/2004)
DLG · Dienstleistungsgesetz
§ 12 Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung
…Abs. 2 geregelte Frist beginnt erst mit rechtzeitigem Einlangen eines mängelfreien Antrages. Auf diesen Umstand ist auch im Falle eines Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG hinzuweisen. (4) Wenn in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, hat die Behörde den Eintritt der Genehmigung gemäß Abs. 1 so schnell wie möglich…
§ 13 Empfangsbestätigung
…1. Beginn und Dauer der Entscheidungsfrist nach den Verwaltungsvorschriften oder § 12 Abs. 2 und 3; 2. Möglichkeit eines Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG und dessen Rechtsfolgen, gegebenenfalls nach § 12 Abs. 3; 3. gegebenenfalls Rechtsfolgen gemäß § 12 Abs. 1 und 4; 4. Rechtsmittel…
§ 10 Elektronisches Verfahren
…1) Bei der Behörde müssen die technischen Voraussetzungen im Sinne des § 13 Abs. 2 AVG vorliegen, damit Anbringen in elektronischer Form eingebracht werden können. (2) Bei der Behörde müssen die technischen Voraussetzungen vorliegen, damit Zustellungen, die sie beabsichtigt durchzuführen, auch…
S. PMG 2014 · Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014
§ 13 und dessen Änderungen
…des Pflanzenschutzes befassten Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung und bei den Bezirksverwaltungsbehörden zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (§ 13 Abs 5 AVG) aufzulegen. Die Auflage der Entwürfe ist in der „Salzburger Landes-Zeitung“ mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß Abs …
NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 19 Allgemeine Verfahrensbestimmungen
…zumutbar war. Die Stellung eines solchen Antrages ist nur bis zur Erlassung des Bescheides zulässig. Über diesen Umstand ist der Fremde zu belehren; § 13 Abs. 3 AVG gilt. (9) Beabsichtigt die Behörde den Antrag nach Abs. 8 zurück- oder abzuweisen, so hat die Behörde darüber im verfahrensabschließenden Bescheid abzusprechen. (10) Erteilt…
§ 23 Verfahren bei Inlandsbehörden
…für seinen beabsichtigten Aufenthaltszweck einen anderen Aufenthaltstitel oder eine andere Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts benötigt, so ist er über diesen Umstand zu belehren; § 13 Abs. 3 AVG gilt. (2) Wäre dem Fremden, der sich im Ausland befindet, ein Aufenthaltstitel zu erteilen, hat die Behörde dies der örtlich zuständigen Berufsvertretungsbehörde zwecks Ausstellung eines…
§ 21a Nachweis von Deutschkenntnissen
… 3). Die Stellung eines solchen Antrages ist nur bis zur Erlassung des Bescheides zulässig. Über diesen Umstand ist der Drittstaatsangehörige zu belehren; § 13 Abs. 3 AVG gilt. (5a) Beabsichtigt die Behörde den Antrag nach Abs. 5 zurück- oder abzuweisen, so hat die Behörde darüber im verfahrensabschließenden Bescheid abzusprechen. (6) Durch…
Bgld. EU-BA-G · Burgenländisches EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz
§ 6 Elektronisches Verfahren
…1) Beim einheitlichen Ansprechpartner und bei der Behörde müssen die technischen Voraussetzungen im Sinne des § 13 Abs. 2 AVG gegeben sein, damit Anbringen in elektronischer Form eingebracht werden können. (2) Bei der Behörde müssen die technischen Voraussetzungen gegeben sein, damit Zustellungen auch elektronisch nach…
LEG · Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999
§ 47a Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen
…für Verfahren in Beschleunigungsgebieten hingegen innerhalb von 30 Tagen, die Vollständigkeit des jeweiligen Antrages oder der jeweiligen Anzeige zu bestätigen oder nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen. Im Fall eines Auftrages nach § 13 Abs 3 AVG hat die Behörde dem Antragsteller längstens innerhalb von vier Wochen nach Erfüllung dieses…
§ 54a Besondere Bestimmungen betreffend Anschlussleitungen für Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen
…nach Eingang des Antrages, für Verfahren in Beschleunigungsgebieten hingegen innerhalb von 30 Tagen, die Vollständigkeit des jeweiligen Antrages zu bestätigen oder nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen. Im Fall eines Auftrages nach § 13 Abs 3 AVG hat die Landesregierung dem Antragsteller längstens innerhalb von vier Wochen nach Erfüllung dieses Verbesserungsauftrages…
Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher
§ 3b § 3b
…des Antrags unverzüglich, spätestens binnen einem Monat zu bestätigen. Liegen die erforderlichen Nachweise nicht oder nicht vollständig vor, so ist mittels Mängelbehebungsauftrag nach § 13 Abs. 3 AVG binnen derselben Frist vorzugehen. (6) Im Ausland absolvierte Berufspraktika sind im Sinne des Art. 55a der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennen. (7) Bestehen berechtigte…
S.AWG · Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998
§ 5 Information der Öffentlichkeit und Umweltprüfung
…oder Umweltbericht (Abs. 4) beim Amt der Landesregierung und bei den Bezirksverwaltungsbehörden zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (§ 13 Abs. 5 AVG) aufzulegen. Zusätzlich sind diese Planungsentwürfe auch nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten im Internet zu veröffentlichen. Auf die Veröffentlichung ist in der ‚Salzburger Landes-Zeitung…
SUG · Salzburger Sozialunterstützungsgesetz
§ 20 Anträge
…Z 4; 6. gegebenenfalls zum tatsächlichen und rechtmäßigen Daueraufenthalt gemäß § 4. Sofern diesbezüglich erforderliche Unterlagen nicht vorgelegt werden, ist nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen. (5) Leistungen nach diesem Gesetz können frühestens ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung gewährt werden. Erfolgt die Antragstellung nach dem Monatsersten, sind die Leistungen…
Weidmoos - Europaschutzgebietsverordnung
§ 1 Natur- und Europaschutzgebiet
…Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei den Gemeinden St Georgen bei Salzburg sowie Lamprechtshausen während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.…
JG · Jagdgesetz 1993
§ 108a Wild-Europaschutzgebiete
…Amt der Landesregierung, bei den Bezirksverwaltungsbehörden und bei den Gemeindeämtern der davon betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) auf. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten ist die Liste auch im Internet bereitzustellen. (2) Für Wild-Europaschutzgebiete hat die Landesregierung durch Verordnung Schutzbestimmungen zu erlassen…
§ 153 Jagdkataster
…der Verbißkontrollzäune sowie die Ergebnisse der Auswertungen; c) für die Sperrgebiete: - Flächenausmaß und Kulturgattung. (4) In den Jagdkataster kann allgemein während der Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) Einsicht genommen werden.…
Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 28a Genehmigungsfiktion
…Abs. 1 geregelte Frist beginnt erst mit rechtzeitigem Einlangen eines mängelfreien Antrages. Auf diesen Umstand ist auch im Falle eines Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG hinzuweisen. (5) Die Behörde hat den Eintritt der Genehmigung gemäß Abs. 1 so schnell wie möglich schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung ist der Verfahrenspartei…
§ 101a Besondere Verfahrensvorschriften
…Antragstellung, außerhalb von Beschleunigungsgebieten innerhalb von 45 Tagen ab Antragstellung, zu bestätigen. Ist der Antrag unvollständig oder fehlen Unterlagen, hat die Behörde gemäß § 13 Abs. 3 AVG unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb der im ersten Satz genannten Fristen, die Ergänzung oder Verbesserung der Projektunterlagen aufzutragen. Ergibt sich erst im Zuge des Bewilligungsverfahrens, dass…
Wildökologische Raumplanungsverordnung
§ 4 Abgrenzung der Wildräume, Wildregionen undWildbehandlungszonen
…Maßstab 1 : 165.000 festgelegt. Diese Pläne und Übersichtskarten sind ein wesentlicher Inhalt dieser Verordnung. Sie liegen während der für den Parteienverkehr betimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und beim Magistrat Salzburg zur allgemeinen Einsicht auf.…
Kalkhochalpen-Natur- und Europaschutzgebietsverordnung
§ 1 § 1
…am Steinernen Meer, Dienten am Hochkönig, Mühlbach am Hochkönig, Werfen, Golling an der Salzach und Kuchl während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 2 AVG 1950) zur allgemeinen Einsicht auf.…
Überlingmoore - Natur- und Europaschutzgebietsverordnung
§ 1 Grenzen des Schutzgebietes
…und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg und bei der Marktgemeinde Tamsweg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.…
Untersberg-Vorland - Europaschutzgebietsverordnung
§ 1 § 1
…der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei den Gemeinden Großgmain und Wals-Siezenheim während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.…
AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
§ 58 Antragstellung und amtswegiges Verfahren
…Antrages oder im Ermittlungsverfahren, dass der Drittstaatsangehörige für seinen beabsichtigten Aufenthaltszweck einen anderen Aufenthaltstitel benötigt, so ist er über diesen Umstand zu belehren; § 13 Abs. 3 AVG gilt. (7) Wird einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß §§ 55, 56 oder 57 stattgegeben, so ist dem Fremden der Aufenthaltstitel auszufolgen…
Schwarzbergklamm - Europaschutzgebietsverordnung
§ 1 Natur- und Europaschutzgebiet
…beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und bei der Gemeinde Unken während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.…
Gerzkopf-Europaschutzgebietsverordnung
§ 1 § 1
…sowie bei den Gemeinden Annaberg im Lammertal, St. Martin am Tennengebirge, Eben im Pongau und Filzmoos während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.…
Verbindlicherklärung des Regionalprogramms Salzburger Seenland
§ 1 § 1
…Wohnen), bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und den Gemeindeämtern der im Abs 2 genannten Gemeinden während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsichtnahme auf.…
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 353b
…dem verfahrenseinleitenden Anbringen gestellt werden und hat die genaue Bezeichnung des jeweiligen Fachgebietes, für das ein nichtamtlicher Sachverständiger bestellt werden soll, zu enthalten. § 13 Abs. 3 AVG ist auf Anträge, die keine genaue Bezeichnung des Fachgebietes enthalten, nicht anzuwenden. Verspätete Anträge oder Anträge, die keine genaue Bezeichnung des Fachgebietes enthalten, sind von…
BörseG 2018 · Börsegesetz 2018
§ 43 Antrag auf Widerruf der Zulassung
…§ 45 Abs. 1 oder deren Veröffentlichung gemäß § 45 Abs. 2 oder durch eine Behebung von Formgebrechen gemäß § 13 Abs. 3 AVG 1991 verursacht werden.…
§ 42 Zulassungsantrag
…45 Abs. 1 oder deren Veröffentlichung gemäß § 45 Abs. 2 erforderlich sind oder durch eine Behebung von Formgebrechen gemäß § 13 Abs. 3 AVG 1991 verursacht werden.…
Schonzeiten-Verordnung
§ 2 § 2
…Österreichkarte im Maßstab 1 : 50.000 festgelegt. Diese Karte ist ein wesentlicher Inhalt dieser Verordnung. Sie liegt während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung zur allgemeinen Einsicht auf.…
Fischereigesetz 2002
§ 28 Laichschonstätten, Winterlager,Aufzuchtsgewässer, Schongebiete
…den Anschlag an der Amtstafel nicht zulässt, können an Stelle des Anschlags durch Auflage zur Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (§ 13 Abs. 5 AVG) kundgemacht werden. In diesem Fall ist an der Amtstafel durch zwei Wochen ein Hinweis auf die Auflage anzuschlagen. Die geschützten Gewässerflächen und - strecken sind durch…
Rosanin-Naturschutzgebietsverordnung
§ 1
…liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg und bei den Gemeinden Thomatal und Ramingstein während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 2 AVG 1950) zur allgemeinen Einsicht auf.…
Nordmoor am Mattsee-Europaschutzgebietsverordnung
§ 1 Grenzen des Schutzgebietes
…liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und in der Gemeinde Mattsee während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.…
Rotmoos-Käfertal-Europaschutzgebietsverordnung
§ 1 Grenzen des Schutzgebietes
…Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und bei der Gemeinde Fusch an der Großglocknerstraße während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.…
EpiG · Epidemiegesetz 1950
§ 7a Rechtsschutz bei Absonderungen
…Rechtmäßigkeit der Absonderung hat binnen einer Woche zu ergehen, es sei denn, die Absonderung hätte vorher geendet. Hat das Landesverwaltungsgericht dem Beschwerdeführer gemäß § 13 Abs. 3 AVG aufgetragen, innerhalb bestimmter Frist einen Mangel der Beschwerde zu beheben, wird die Zeit bis zur Behebung des Mangels oder bis zum fruchtlosen Ablauf der Frist…
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