(1) Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen bei der Behörde schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden. Rechtsmittel und Anbringen, die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, sind schriftlich einzubringen. Erscheint die telefonische Einbringung eines Anbringens der Natur der Sache nach nicht tunlich, so kann die Behörde dem Einschreiter auftragen, es innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder mündlich einzubringen.
(2) Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.
(3) Mängel schriftlicher Anbringen ermächtigen die Behörde nicht zur Zurückweisung. Die Behörde hat vielmehr von Amts wegen unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und kann dem Einschreiter die Behebung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist mit der Wirkung auftragen, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Wird der Mangel rechtzeitig behoben, so gilt das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht.
(4) Bei Zweifeln über die Identität des Einschreiters oder die Authentizität eines Anbringens gilt Abs. 3 mit der Maßgabe sinngemäß, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf der Frist als zurückgezogen gilt.
(5) Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten, und, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, mündliche oder telefonische Anbringen entgegenzunehmen. Die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmte Zeit sind im Internet und an der Amtstafel bekanntzumachen.
(6) Die Behörde ist nicht verpflichtet, Anbringen, die sich auf keine bestimmte Angelegenheit beziehen, in Behandlung zu nehmen.
(7) Anbringen können in jeder Lage des Verfahrens zurückgezogen werden.
(8) Der verfahrenseinleitende Antrag kann in jeder Lage des Verfahrens bis zu einer allfälligen Schließung des Ermittlungsverfahrens (§ 39 Abs. 3) geändert werden. Durch die Antragsänderung darf die Sache ihrem Wesen nach nicht geändert und die sachliche und örtliche Zuständigkeit nicht berührt werden.
(9) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 10/2004)
AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 13 Anbringen
(1) Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen bei der Behörde schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden. Rechtsmittel und Anbringen, die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lau…
§ 37 Allgemeine Grundsätze
…die Erledigung einer Verwaltungssache maßgebenden Sachverhalt festzustellen und den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Nach einer Antragsänderung (§ 13 Abs. 8) hat die Behörde das Ermittlungsverfahren insoweit zu ergänzen, als dies im Hinblick auf seinen Zweck notwendig ist.…
§ 10 Vertreter
…hierüber auftauchende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen. Die Behörde hat die Behebung etwaiger Mängel unter sinngemäßer Anwendung des § 13 Abs. 3 von Amts wegen zu veranlassen. (3) Als Bevollmächtigte sind solche Personen nicht zuzulassen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben. (4…
DLG · Dienstleistungsgesetz
§ 12 Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung
…Abs. 2 geregelte Frist beginnt erst mit rechtzeitigem Einlangen eines mängelfreien Antrages. Auf diesen Umstand ist auch im Falle eines Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG hinzuweisen. (4) Wenn in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, hat die Behörde den Eintritt der Genehmigung gemäß Abs. 1 so schnell wie möglich…
§ 13 Empfangsbestätigung
…1. Beginn und Dauer der Entscheidungsfrist nach den Verwaltungsvorschriften oder § 12 Abs. 2 und 3; 2. Möglichkeit eines Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG und dessen Rechtsfolgen, gegebenenfalls nach § 12 Abs. 3; 3. gegebenenfalls Rechtsfolgen gemäß § 12 Abs. 1 und 4; 4. Rechtsmittel…
§ 10 Elektronisches Verfahren
…1) Bei der Behörde müssen die technischen Voraussetzungen im Sinne des § 13 Abs. 2 AVG vorliegen, damit Anbringen in elektronischer Form eingebracht werden können. (2) Bei der Behörde müssen die technischen Voraussetzungen vorliegen, damit Zustellungen, die sie beabsichtigt durchzuführen, auch…
NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 19 Allgemeine Verfahrensbestimmungen
…zumutbar war. Die Stellung eines solchen Antrages ist nur bis zur Erlassung des Bescheides zulässig. Über diesen Umstand ist der Fremde zu belehren; § 13 Abs. 3 AVG gilt. (9) Beabsichtigt die Behörde den Antrag nach Abs. 8 zurück- oder abzuweisen, so hat die Behörde darüber im verfahrensabschließenden Bescheid abzusprechen. (10) Erteilt…
§ 23 Verfahren bei Inlandsbehörden
…für seinen beabsichtigten Aufenthaltszweck einen anderen Aufenthaltstitel oder eine andere Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts benötigt, so ist er über diesen Umstand zu belehren; § 13 Abs. 3 AVG gilt. (2) Wäre dem Fremden, der sich im Ausland befindet, ein Aufenthaltstitel zu erteilen, hat die Behörde dies der örtlich zuständigen Berufsvertretungsbehörde zwecks Ausstellung eines…
§ 21a Nachweis von Deutschkenntnissen
… 3). Die Stellung eines solchen Antrages ist nur bis zur Erlassung des Bescheides zulässig. Über diesen Umstand ist der Drittstaatsangehörige zu belehren; § 13 Abs. 3 AVG gilt. (5a) Beabsichtigt die Behörde den Antrag nach Abs. 5 zurück- oder abzuweisen, so hat die Behörde darüber im verfahrensabschließenden Bescheid abzusprechen. (6) Durch…
NSchG · Salzburger Naturschutzgesetz 1999
§ 48b Besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Gigabit-Netzen
…der Gigabit-Infrastrukturverordnung, Verordnung (EU) 2024/1309, hat die Behörde innerhalb von 20 Tagen nach Eingang des Antrages dessen Vollständigkeit zu bestätigen oder nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen. (2) Die Entscheidungsfrist von vier Monaten gemäß Art 7 Abs 5 der Gigabit-Infrastrukturverordnung kann mit Bescheid der Naturschutzbehörde um höchstens weitere vier Monate…
§ 22a § 22a
…Amt der Landesregierung, bei den Bezirksverwaltungsbehörden und bei den Gemeindeämtern der davon betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (§ 13 Abs 5 AVG) auf. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten ist die Liste auch im Internet bereitzustellen. (2) Für Europaschutzgebiete sind durch Verordnung der Landesregierung Schutzbestimmungen zu erlassen, die…
§ 48a Besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung von Energie
…für Verfahren in Beschleunigungsgebieten hingegen innerhalb von 30 Tagen, die Vollständigkeit des jeweiligen Antrages oder der jeweiligen Anzeige zu bestätigen oder nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen. Im Fall eines Auftrages nach § 13 Abs 3 AVG hat die Naturschutzbehörde dem Antragsteller längstens innerhalb von vier Wochen nach Erfüllung…
§ 24 § 24
…in Form von Lageplänen darzustellen. Diese Pläne sind in jenen Gemeinden, in denen sich geschützte Lebensräume befinden, zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) aufzulegen. Gebiete, deren Schutzwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, ohne dass die Möglichkeit einer Wiederherstellung (§ 46) besteht, sind aus dem Biotopkataster zu entfernen. (2a…
TEG 2012 · Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler
§ 9 § 9
…§ 10 Abs. 2 a) den Antragsteller erforderlichenfalls aufzufordern, die Unterlagen nach § 8 Abs. 2 und 3 nach § 13 Abs. 3 AVG entsprechend zu ergänzen, und den Antragsteller ungeachtet des § 8 Abs. 6 erforderlichenfalls aufzufordern, die Unterlagen nach § 8 Abs. 2…
§ 7a § 7a
…dass das Ansuchen im Hinblick auf § 8 oder die Anzeige im Hinblick auf § 24 vollständig ist, oder ihm nach § 13 Abs. 3 AVG den Auftrag zu erteilen, das Ansuchen oder die Anzeige zu verbessern. Im Fall eines Auftrages nach § 13 Abs. 3 AVG hat die…
FMABG · Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
§ 23 Auskunftsbescheide
…der Antrag von mehreren Parteien gestellt, so sind sie Gesamtschuldner. (9) Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt lediglich 500 Euro, wenn der Antrag 1. gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen, 2. gemäß § 13 Abs. 4 AVG zurückgenommen wird oder 3. vor Beginn der Bearbeitung zurückgenommen wird.…
S.THG · Salzburger Teilhabegesetz
§ 18 Antrag
…die Zustimmung des Menschen mit Behinderungen bzw der zur Vertretung berechtigten Person zur betreffenden Hilfe. Falls die erforderlichen Nachweise nicht beigebracht werden, kommt § 13 Abs 3 AVG zur Anwendung.…
NÖ FG 2015 · NÖ Feuerwehrgesetz 2015
§ 85a § 85a
…sind, für verbindlich erklärt werden. Die verbindlich erklärten Richtlinien sind zumindest beim Amt der NÖ Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.…
SchFG · Schifffahrtsgesetz
§ 48a Reife von Vorhaben im Sinne der Richtlinie (EU) 2021/1187
…aufgrund offensichtlicher und schwerwiegender Mängel der Unterlagen keine erforderliche Reife des Vorhabens vorliegt und der Projektwerber bzw. die Projektwerberin diese Mängel nicht gemäß § 13 Abs. 3 AVG innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat.…
TLDHG 2014 · Lehrer-Diensthoheitsgesetz 2014 – TLDHG 2014, Tiroler
§ 22 § 22
…Einbringung des Anbringens, mit dem eine Schlichtung begehrt wird, durch die eine Diskriminierung behauptende Lehrerin (Bewerberin) oder den eine Diskriminierung behauptenden Lehrer (Bewerber). § 13 AVG gilt mit der Maßgabe, dass das Anbringen schriftlich einzubringen ist. Für den Fristenlauf gelten die §§ 32 und 33 AVG. (3) Im Rahmen…
LEG · Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999
§ 47a Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen
…für Verfahren in Beschleunigungsgebieten hingegen innerhalb von 30 Tagen, die Vollständigkeit des jeweiligen Antrages oder der jeweiligen Anzeige zu bestätigen oder nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen. Im Fall eines Auftrages nach § 13 Abs 3 AVG hat die Behörde dem Antragsteller längstens innerhalb von vier Wochen nach Erfüllung dieses…
§ 54a Besondere Bestimmungen betreffend Anschlussleitungen für Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen
…nach Eingang des Antrages, für Verfahren in Beschleunigungsgebieten hingegen innerhalb von 30 Tagen, die Vollständigkeit des jeweiligen Antrages zu bestätigen oder nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen. Im Fall eines Auftrages nach § 13 Abs 3 AVG hat die Landesregierung dem Antragsteller längstens innerhalb von vier Wochen nach Erfüllung dieses Verbesserungsauftrages…
EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz, Tiroler
§ 8 § 8
…jedoch innerhalb eines Monats, zu bestätigen. Liegen die erforderlichen Nachweise nicht oder nicht vollständig vor, so ist innerhalb derselben Frist ein Mängelbehebungsauftrag nach § 13 Abs. 3 AVG zu erteilen. (7) Die Behörde hat über Anträge auf Anerkennung ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber innerhalb von vier Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, zu…
§ 5 § 5
…1) Beim einheitlichen Ansprechpartner und bei der Behörde müssen die technischen Voraussetzungen im Sinn des § 13 Abs. 2 AVG gegeben sein, damit Anbringen in elektronischer Form eingebracht werden können. (2) Bei der Behörde müssen die technischen Voraussetzungen gegeben sein, damit Zustellungen auch elektronisch nach…
§ 15 § 15
…nach § 17 Abs. 2 oder § 19 Abs. 1 binnen einer Woche zu bestätigen und einen Mängelbehebungsauftrag nach § 13 Abs. 3 AVG zu erteilen, wenn der Antrag nicht alle erforderlichen Angaben enthält oder die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen.…
GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 134 Genehmigungspflicht
…§ 150 Abs. 2 Z 1, 5, 12 und 13 nicht beigeschlossen und werden diese auch nicht nach Aufforderung gemäß § 13 AVG der Behörde gemäß § 148 Abs. 2 vorgelegt, ist die Anzeige innerhalb einer Frist von drei Monaten zurückzuweisen. (3) Die Bundesministerin für Klimaschutz…
S.AWG · Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998
§ 5 Information der Öffentlichkeit und Umweltprüfung
…oder Umweltbericht (Abs. 4) beim Amt der Landesregierung und bei den Bezirksverwaltungsbehörden zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (§ 13 Abs. 5 AVG) aufzulegen. Zusätzlich sind diese Planungsentwürfe auch nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten im Internet zu veröffentlichen. Auf die Veröffentlichung ist in der ‚Salzburger Landes-Zeitung…
TAMG · Tierarzneimittelgesetz
§ 10 Voraussetzungen für die Durchführung klinischer Prüfungen
…im Verlauf des Ermittlungsverfahrens substantielle Mängel der Unterlagen gemäß Abs. 1 ergeben, hat die Behörde diese dem Antragsteller (Sponsor) mittels Mängelschreiben gemäß § 13 Abs. 3 AVG schriftlich mitzuteilen und diesem zur Mängelbehebung eine angemessene Frist von längstens 90 Tagen zu setzen. Die Frist gemäß Abs. 7 ist bis zur…
Tennengebirge-Naturschutzgebiets-Verordnung
§ 1 § 1
…der Salzach, Scheffau am Tennengebirge, Abtenau, Annaberg im Lammertal, St. Martin am Tennengebirge, Werfenweng und Pfarrwerfen während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.…
Bgld. ElWG 2006 · Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006
§ 13a Besondere Verfahrensbestimmungen für Erzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie, Anlaufstelle
…Genehmigungsverfahrens stellen. (5) Fehlen im Genehmigungsantrag für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmte Angaben oder Unterlagen, so hat die Behörde dem Projektwerber gemäß § 13 Abs. 3 AVG unverzüglich, spätestens aber binnen 30 Tagen in Beschleunigungsgebieten sowie binnen 45 Tagen außerhalb von Beschleunigungsgebieten nach Antragstellung, die Ergänzung oder Verbesserung der Projektunterlagen…
Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 28a Genehmigungsfiktion
…Abs. 1 geregelte Frist beginnt erst mit rechtzeitigem Einlangen eines mängelfreien Antrages. Auf diesen Umstand ist auch im Falle eines Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG hinzuweisen. (5) Die Behörde hat den Eintritt der Genehmigung gemäß Abs. 1 so schnell wie möglich schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung ist der Verfahrenspartei…
§ 101a Besondere Verfahrensvorschriften
…Antragstellung, außerhalb von Beschleunigungsgebieten innerhalb von 45 Tagen ab Antragstellung, zu bestätigen. Ist der Antrag unvollständig oder fehlen Unterlagen, hat die Behörde gemäß § 13 Abs. 3 AVG unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb der im ersten Satz genannten Fristen, die Ergänzung oder Verbesserung der Projektunterlagen aufzutragen. Ergibt sich erst im Zuge des Bewilligungsverfahrens, dass…
DSG · Datenschutzgesetz
Art. 2 § 24 Beschwerde an die Datenschutzbehörde
…Rechtsverletzung zumindest teilweise nach wie vor als nicht beseitigt erachtet. Wird durch eine derartige Äußerung des Beschwerdeführers die Sache ihrem Wesen nach geändert (§ 13 Abs. 8 AVG), so ist von der Zurückziehung der ursprünglichen Beschwerde und der gleichzeitigen Einbringung einer neuen Beschwerde auszugehen. Auch diesfalls ist das ursprüngliche Beschwerdeverfahren formlos einzustellen und…
UVP-G 2000 · Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
§ 5 Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung
…in der Umweltverträglichkeitserklärung unvollständig, so hat die Behörde, auch wenn sich dies erst im Zuge des Genehmigungsverfahrens ergibt, dem Projektwerber/der Projektwerberin gemäß § 13 Abs. 3 AVG unverzüglich die Ergänzung des Genehmigungsantrages oder der Umweltverträglichkeitserklärung aufzutragen. Bei Erteilung eines Verbesserungsauftrages sind allfällige gemäß § 4 ergangene Stellungnahmen der Behörde sowie gemäß…
§ 24a Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung
…Behörde gemäß § 24 Abs. 1, auch wenn sich dies erst im Zuge des Genehmigungsverfahrens ergibt, dem Projektwerber/der Projektwerberin gemäß § 13 Abs. 3 AVG unverzüglich die Ergänzung des Genehmigungsantrages oder der Umweltverträglichkeitserklärung aufzutragen. Bei Erteilung eines Verbesserungsauftrages sind allfällige gemäß § 4 ergangene Stellungnahmen der Behörde sowie gemäß…
L-VerlautG · Landes-Verlautbarungsgesetz
§ 5 Kundmachung durch Auflage
…Önormen), kann an die Stelle ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt die Auflage bei Amtsstellen zur allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (§ 13 Abs. 5 AVG) treten. Darauf ist in der Verordnung oder Kundmachung, bei Staatsverträgen oder Vereinbarungen in einem gesonderten Hinweis im Landesgesetzblatt unter näherer Bezeichnung der Amtsstellen ausdrücklich aufmerksam…
AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
§ 58 Antragstellung und amtswegiges Verfahren
…Antrages oder im Ermittlungsverfahren, dass der Drittstaatsangehörige für seinen beabsichtigten Aufenthaltszweck einen anderen Aufenthaltstitel benötigt, so ist er über diesen Umstand zu belehren; § 13 Abs. 3 AVG gilt. (7) Wird einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß §§ 55, 56 oder 57 stattgegeben, so ist dem Fremden der Aufenthaltstitel auszufolgen…
Bgld. SBBG · Burgenländisches Sozialbetreuungsberufegesetz
§ 7a Verfahren zur Anerkennung von Ausbildungen
…des Antrages unverzüglich, spätestens binnen eines Monats zu bestätigen. Liegen die erforderlichen Nachweise nicht oder nicht vollständig vor, so ist mittels Mängelbehebungsauftrag nach § 13 Abs. 3 AVG binnen derselben Frist vorzugehen. (5) Bestehen berechtigte Zweifel, dass die Ausübung des Berufes durch die Antragstellerin oder den Antragsteller nicht aufgrund eines schwerwiegenden standeswidrigen Verhaltens…
AIFMG · Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz
§ 47 Bedingungen für den ohne Pass in Österreich erfolgenden Vertrieb von AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden
…dem Nicht-EU-AIFM mitzuteilen, ob er im Inland mit dem Vertrieb des im Anzeigeschreiben nach Abs. 3 genannten AIF beginnen kann. § 13 Abs. 3 AVG kommt hinsichtlich der Berechnung der Frist nicht zur Anwendung. Im Falle einer positiven Entscheidung kann der Nicht-EU-AIFM ab dem Datum der diesbezüglichen Mitteilung…
NÖ KGG · NÖ Kindergartengesetz 2006
§ 7 § 7
…antragstellenden Person binnen eines Monats den Empfang der Unterlagen gemäß Abs. 1 und 3 bestätigen und ihr gegebenenfalls mitteilen, welche Unterlagen fehlen (§ 13 Abs. 3 AVG). (6) Die Landesregierung muss über einen Antrag gemäß Abs. 1 ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten entscheiden. (7) Die Landesregierung darf…
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