Artikel I
Untersberg-Vorland – Europaschutzgebietsverordnung
Schutzgebietserklärung und Grenzziehung
§ 1
(1) Das in den Gemeinden Großgmain und Wals-Siezenheim gelegene Gebiet im Vorfeld des Untersberges wird zum Landschafts- und Europaschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei den Gemeinden Großgmain und Wals-Siezenheim während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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