Grenzen des Schutzgebietes
§ 1
(1) Der im Gebiet der Marktgemeinde Tamsweg gelegene Moorkomplex Überlingmoore wird einschließlich des ihn umgebenden Waldgürtels zum Natur- und Europaschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt. Jene Flächen, die im Folgenden als "Moorbereiche" bezeichnet werden, sind darin besonders zu kennzeichnen. Dieser Plan ist wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg und bei der Marktgemeinde Tamsweg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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