§ 915
§ 915 — ABGB
§ 915 — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Bei zweiseitigen Verträgen Auslegung undeutlicher Äußerungen zum
Nachteil des Erklärenden.
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12018639
Zuletzt nach Updates gesucht am
Bey einseitig verbindlichen Verträgen wird im Zweifel angenommen, daß sich der Verpflichtete eher die geringere als die schwerere Last auflegen wollte; bey zweyseitig verbindlichen wird eine undeutliche Aeußerung zum Nachtheile desjenigen erkläret, der sich derselben bedienet hat (§. 869).
Entscheidungen 1.795
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Rechtssätze 80
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