Brandverursachung durch Flämmarbeiten zur Unkrautvernichtung: deliktische Haftung für fahrlässige Inbrandsetzung eines Wirtschaftsgebäudes—OLG Wien Entscheidung
16R182/24p28. Mai 2025
…nach § 362 Abs 2 ZPO grundsätzlich in den Bereich der Beweiswürdigung fallen (RS0113643 [T4, T7]; RS0043163 [T1, T7, T8, T16], RS0043168 [T6], RS0043320 [T10]). Gleiches gilt für die Beurteilung, ob das eingeholte Gutachten die getroffenen Feststellungen rechtfertigt, ob es erschöpfend war oder ob noch weitere Fragen an den…