(1) Der Beschuldigte ist berechtigt, die Aufnahme von Beweisen zu beantragen. Im Antrag sind Beweisthema, Beweismittel und jene Informationen, die für die Durchführung der Beweisaufnahme erforderlich sind, zu bezeichnen. Soweit dies nicht offensichtlich ist, ist zu begründen, weswegen das Beweismittel geeignet sein könnte, das Beweisthema zu klären.
(2) Unzulässige, unverwertbare und unmögliche Beweise sind nicht aufzunehmen. Im Übrigen darf eine Beweisaufnahme auf Antrag des Beschuldigten nur unterbleiben, wenn
1. das Beweisthema offenkundig oder für die Beurteilung des Tatverdachts ohne Bedeutung ist,
2. das beantragte Beweismittel nicht geeignet ist, eine erhebliche Tatsache zu beweisen, oder
3. das Beweisthema als erwiesen gelten kann.
(3) Im Ermittlungsverfahren kann die Aufnahme eines Beweises der Hauptverhandlung vorbehalten werden. Dies ist unzulässig, wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme geeignet sein kann, den Tatverdacht unmittelbar zu beseitigen, oder die Gefahr des Verlustes des Beweises einer erheblichen Tatsache besteht.
(4) Die Kriminalpolizei hat im Ermittlungsverfahren den beantragten Beweis aufzunehmen oder den Antrag mit Anlassbericht (§ 100 Abs. 2 Z 2) der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Die Staatsanwaltschaft hat ihrerseits die Beweisaufnahme zu veranlassen oder den Beschuldigten zu verständigen, aus welchen Gründen sie unterbleibt.
§ 55 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 55 Beweisanträge
…§ 55. (1) Der Beschuldigte ist berechtigt, die Aufnahme von Beweisen zu beantragen. Im Antrag sind Beweisthema, Beweismittel und jene Informationen, die für die Durchführung der Beweisaufnahme…
§ 67 Privatbeteiligung
…Anklage dem Gericht. (6) Privatbeteiligte haben über die Rechte der Opfer ( § 66 ) hinaus das Recht, 1. die Aufnahme von Beweisen nach § 55 zu beantragen, 2. die Anklage nach § 72 aufrechtzuerhalten, wenn die Staatsanwaltschaft von ihr zurücktritt, 3. Beschwerde gegen die gerichtliche Einstellung des Verfahrens nach…
§ 49 Rechte des Beschuldigten
…ihm zu besprechen, 5. gemäß § 164 Abs. 2 einen Verteidiger seiner Vernehmung beizuziehen, 6. die Aufnahme von Beweisen zu beantragen ( § 55 ), 7. Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben ( § 106 ), 8. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben ( § …
§ 71 Privatankläger
…Antrag auf Anordnungen nach § 135 Abs. 1a oder Abs. 2 Z 2 stellen, der den Erfordernissen eines Beweisantrags ( § 55 ) zu entsprechen hat. Das Opfer hat die Berechtigung zur Antragstellung, soweit sie nicht offensichtlich ist, in der Begründung darzulegen. Das Gericht hat über die Anordnung…
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