15Os61/23v—OGH Entscheidung
06. Juni 2023
…„außer Betracht bleibt, ob es der Vollstreckung der Strafe bedarf, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken“. Dies gilt zufolge § 19 Abs 2 JGG auch in allen Fällen, in denen die Tat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurde, entsprechend. Solcherart schließt der Gesetzgeber generalpräventive Gründe als Hindernis für…