ASVG
Gliederung
VIERTER TEIL. Pensionsversicherung.
ABSCHNITT III. Pensionsversicherung der Angestellten.
§ 273 Begriff der Berufsunfähigkeit.
(1) Als berufsunfähig gilt die versicherte Person, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen einer körperlich und geistig gesunden versicherten Person von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist, wenn innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (§ 223 Abs. 2) in zumindest 90 Pflichtversicherungsmonaten eine Erwerbstätigkeit als Angestellte/r oder nach § 255 Abs. 1 ausgeübt wurde. § 255 Abs. 2 dritter und vierter Satz sowie Abs. 2a sind anzuwenden.
(2) Liegen die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht vor, so gilt die versicherte Person auch dann als berufsunfähig, wenn sie infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die auf dem Arbeitsmarkt noch bewertet wird und die ihr unter billiger Berücksichtigung der von ihr ausgeübten Tätigkeiten zugemutet werden kann, wenigstens die Hälfte des Entgeltes zu erwerben, das eine körperlich und geistig gesunde versicherte Person regelmäßig durch eine solche Tätigkeit zu erzielen pflegt.
(3) § 255 Abs. 3a und 3b sowie Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.
§ 273 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 273 Begriff der Berufsunfähigkeit.
…§ 273. (1) Als berufsunfähig gilt die versicherte Person, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen einer körperlich und geistig…
§ 253e Anspruch auf berufliche Rehabilitation bei (drohender) Invalidität, Feststellung des Berufsfeldes
…in absehbarer Zeit erfüllen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn zwar die erforderlichen Pflichtversicherungsmonate nach § 255 Abs. 2 und § 273 Abs. 1 nicht vorliegen, jedoch 1. innerhalb der letzten 36 Kalendermonate vor dem Stichtag (§ 223 Abs. 2) in zumindest zwölf…
§ 270b Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation, Anspruch
…§ 270b. (1) Personen, für die bescheidmäßig festgestellt wurde, dass vorübergehende Berufsunfähigkeit im Sinne des § 273 Abs. 1 oder 2 im Ausmaß von zumindest sechs Monaten vorliegt, haben Anspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation (§ 302 Abs. 1…
§ 271 Berufsunfähigkeitspension
…§ 271. (1) Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension hat der (die) Versicherte, wenn 1. die Berufsunfähigkeit (§ 273) auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes voraussichtlich dauerhaft vorliegt, 2. kein Rechtsanspruch auf zumutbare und zweckmäßige Maßnahmen im Sinne des § 270a besteht…
Art. 1 § 23a AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 23a
…auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § 138 ASVG während eines anhängigen Leistungsstreitverfahrens gemäß § 354 ASVG über Berufsunfähigkeit ( § 273 ASVG ) oder Invalidität ( § 255 ASVG ) durch Kündigung seitens des Dienstnehmers endet. (Anm.: Abs. 1a aufgehoben durch Art. 36 Z 4, BGBl…
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 92b Abfertigung
…Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § 138 ASVG während eines anhängigen Leistungsstreitverfahrens gemäß § 354 ASVG über Berufsunfähigkeit ( § 273 ASVG ) oder Invalidität ( § 255 ASVG ) oder 2. Dienstnehmer a) spätestens drei Monate nach der Geburt eines eigenen Kindes, nach der Annahme eines Kindes…
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