ASVG
Gliederung
VIERTER TEIL. Pensionsversicherung.
ABSCHNITT I. Gemeinsame Bestimmungen.
§ 223 Eintritt des Versicherungsfalles; Stichtag
(1) Der Versicherungsfall gilt als eingetreten:
1. bei Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters mit der Erreichung des Anfallsalters;
2. bei Leistungen aus den Versicherungsfällen geminderter Arbeitsfähigkeit, und zwar
a) im Falle der Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit mit deren Eintritt, wenn aber dieser Zeitpunkt nicht feststellbar ist, mit der Antragstellung;
(Anm.: lit. b aufgehoben durch BGBl. I Nr. 122/2011)
3. bei Leistungen aus dem Versicherungsfall des Todes mit dem Tod.
(Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. Nr. 17/1969)
(2) Der Stichtag für die Feststellung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist und auch die anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, sowie in welchem Zweig der Pensionsversicherung und in welchem Ausmaß eine Leistung gebührt, ist bei Anträgen auf eine Leistung nach Abs. 1 Z 1 oder 2 der Tag der Antragstellung, wenn dieser auf einen Monatsersten fällt, sonst der dem Tag der Antragstellung folgende Monatserste. Bei Anträgen auf eine Leistung nach Abs. 1 Z 3 ist der Stichtag der Todestag, wenn dieser auf einen Monatsersten fällt, sonst der dem Todestag folgende Monatserste.
§ 223 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 223 Eintritt des Versicherungsfalles; Stichtag
…§ 223. (1) Der Versicherungsfall gilt als eingetreten: 1. bei Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters mit der Erreichung des Anfallsalters; 2. bei Leistungen aus den Versicherungsfällen…
§ 273 Begriff der Berufsunfähigkeit.
…gesunden versicherten Person von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist, wenn innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ( § 223 Abs. 2 ) in zumindest 90 Pflichtversicherungsmonaten eine Erwerbstätigkeit als Angestellte/r oder nach § 255 Abs. 1 ausgeübt wurde. § …
§ 255 Begriff der Invalidität.
…gleichzuhalten sind. Eine überwiegende Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 liegt vor, wenn innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ( § 223 Abs. 2 ) in zumindest 90 Pflichtversicherungsmonaten eine Erwerbstätigkeit nach Abs. 1 oder als Angestellte/r ausgeübt wurde. Liegen zwischen dem Ende der…
§ 246 Leistungszuständigkeit der Versicherungsträger.
…leistungszugehörig ist (leistungszuständiger Versicherungsträger). Bei Leistungszugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Arbeiter oder der Angestellten ist, wenn in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag ( § 223 Abs. 2 ) Versicherungsmonate bei mehreren Trägern dieses Zweiges erworben worden sind, der leistungszuständige Versicherungsträger unter entsprechender Anwendung des § 245 zu bestimmen.…
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