Ablehnung der bedingten Entlassung zum Zwei-Drittel-Stichtag trotz behaupteter Resozialisierung in Haft bei massiv belastetem Vorleben und mehrfachem Bewährungsversagen—OLG Graz Entscheidung
1Bs111/26x06. Mai 2026
… 1.2) sowie die anzuwendende Norm, somit die Sach-und Rechtslage, zutreffend dargestellt, weshalb darauf identifizierend verwiesen wird (zur Zulässigkeit vgl RIS-Justiz RS0115236 [T1], RS0119090 [T4]). Die Person des Rechtsbrechers, sein Vorleben, sein Verhalten nach der Tat, sein privates Umfeld und seine Aussichten auf ein redliches Fortkommen in Freiheit sind…