Übersicht der Entscheidungen zu § 471 ZPO
A Allgemeines
B Vorprüfung
C Unzuständigkeit, Verspätung
D Versäumungsurteil
E Nichtigkeit
Informationen zu § 471 ZPO
Verweisungen:
Die formellen Voraussetzungen der Berufungsschrift insbesondere Berufungsanträge, Berufungserklärung und Berufungsgründe siehe ausschließlich bei § 467 ZPO.
§ 495 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
§ 495 Zivilprozessordnung
…Werden die im § 471 Z 2 und 3 bezeichneten Mängel erst bei der mündlichen Verhandlung wahrgenommen, so ist die Berufung durch Beschluß zurückzuweisen; im Fall des § …
§ 474 Zivilprozessordnung
…1) Beim Vorhandensein des im §. 471, Z 1, bezeichneten Mangels hat das Gericht seine Unzuständigkeit auszusprechen und die Berufung an das für dieselbe zuständige Gericht zu verweisen. (2) In den…
§ 475 Zivilprozessordnung
…1) Hat im Falle des § 471 Z 6 das Gericht erster Instanz mit Unrecht das Fehlen der inländischen Gerichtsbarkeit oder der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit ausgesprochen, die Streitanhängigkeit ohne Grund…
§ 479a Zivilprozessordnung
…1) Außer in den Fällen des § 471 ist die Berufung vor Anordnung einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung vor den Berufungssenat zu bringen, wenn in einer vor dem Einzelrichter eines Gerichtshofes oder vor…
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