Informationen zu § 39 StGB
Verweisungen:
Zu gleiche schädliche Neigung siehe § 71 StGB.
Vgl auch § 198 Abs 2 StGB.
§ 39 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 39 Strafschärfung bei Rückfall
…Strafschärfung bei Rückfall § 39. (1) Ist der Täter schon zweimal wegen Taten, die auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und hat er diese Strafen…
§ 39a Änderung der Strafdrohung bei bestimmten Gewalttaten
…Änderung der Strafdrohung bei bestimmten Gewalttaten § 39a. (1) Hat ein Täter eine vorsätzliche strafbare Handlung unter Anwendung von Gewalt oder gefährlicher Drohung 1. als volljährige gegen eine unmündige Person, 2. gegen eine…
§ 30 Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze
…Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (§§ 39, 313), zusammentreffen.…
§ 20b Erweiterter Verfall
…dem fünfundzwanzigsten Abschnitt, nach § 28a des Suchtmittelgesetzes – SMG, BGBl. I Nr. 112/1997, nach den §§ 39 oder 40 des Finanzstrafgesetzes – FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958, oder nach § 114 des Fremdenpolizeigesetzes –FPG, BGBl. …
Rückverweise