15Ns4/25v – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 22. Jänner 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Sadoghi und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Riffel in der Strafsache gegen * S* wegen desVergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 314 Hv 148/24s des Landesgerichts Korneuburg , über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.