15Ns3/25x – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Jänner 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel Kwapinski und Dr. Sadoghi in der Strafsache gegen * S*wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 4 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 61 Hv 27/24x des Landesgerichts für Strafsachen Wien , über den Antrag des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Graz delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.