JudikaturOGH

15Ns3/25x – OGH Entscheidung

Entscheidung
Strafrecht
21. Januar 2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Jänner 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel Kwapinski und Dr. Sadoghi in der Strafsache gegen * S*wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 4 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 61 Hv 27/24x des Landesgerichts für Strafsachen Wien , über den Antrag des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Graz delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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