Bundesrecht
Bundesgesetze
Strafgesetzbuch
§ 30

§ 30Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze

Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (§§ 39, 313), zusammentreffen.

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