StGB
Gliederung
Allgemeiner Teil
Dritter Abschnitt Strafen, Verfall und vorbeugende Maßnahmen
§ 30 Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze
Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (§§ 39, 313), zusammentreffen.
§ 30 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 30 Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze
…Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze § 30. Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche…
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