13Ns52/25p – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Juli 2025 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag . Michel und Dr. Brenner in der Strafsache gegen * V* wegen des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB , AZ 15 Bl 59/25g des Landesgerichts St. Pölten , über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.