JudikaturOGH

13Ns52/25p – OGH Entscheidung

Entscheidung
29. Juli 2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Juli 2025 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag . Michel und Dr. Brenner in der Strafsache gegen * V* wegen des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB , AZ 15 Bl 59/25g des Landesgerichts St. Pölten , über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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