StGB
Gliederung
(1) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.
(2) Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, daß er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will.
(3) Grob fahrlässig handelt, wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war.
§ 6 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 6 Fahrlässigkeit
…§ 6. (1) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist…
§ 81 Grob fahrlässige Tötung
…§ 81. (1) Wer grob fahrlässig ( § 6 Abs. 3 ) den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer den Tod…
§ 88 Fahrlässige Körperverletzung
…ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Handelt der Täter nicht grob fahrlässig ( § 6 Abs. 3 ) und ist 1. die verletzte Person mit dem Täter in auf- oder absteigender Linie verwandt oder verschwägert oder sein Ehegatte, sein eingetragener…
§ 89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit
…§ 89. Wer vorsätzlich, grob fahrlässig ( § 6 Abs. 3 ) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die…
§ 55 ZÄKG · ZÄKG · Zahnärztekammergesetz
§ 55
…dem Disziplinarrat oder Verwaltungsgericht des Landes zu unterbrechen. (7) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, genügt für die Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten ( § 6 Strafgesetzbuch – StGB , BGBl. Nr. 60/1974). (8) Ein Disziplinarvergehen ist vom Disziplinarrat nicht zu verfolgen, wenn die Schuld des Kammermitglieds gering ist und sein Verhalten keine…
§ 92a SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 92a Kostenersatzpflicht
…Wer ein Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursacht, weil er 1. vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder 2. sich zumindest grob fahrlässig ( § 6 Abs. 3 StGB ) einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat, hat als Ersatz der Aufwendungen des Bundes einen Pauschalbetrag, der nach Maßgabe der durchschnittlichen Aufwendungen, abhängig von…
§ 136 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 136
…ist das Verfahren vor dem Disziplinarrat zu unterbrechen. (7) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, genügt für die Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten ( § 6 StGB ). (8) Ein Disziplinarvergehen ist vom Disziplinarrat nicht zu verfolgen, wenn die Schuld des Arztes gering ist und sein Verhalten keine oder nur unbedeutende Folgen nach…
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