StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
§ 89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit
Wer vorsätzlich, grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 89 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit
…§ 89. Wer vorsätzlich, grob fahrlässig ( § 6 Abs. 3 ) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr…
Art. 12 Artikel XII
…Übergangsbestimmung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 130/2001, zu den §§ 19, 20a, 27, 45, 50, 53, 54, 81, 88, 89, 90, 126, 126a, 128, 132, 133, 134, 135, 136, 138, 147, 148a, 153, 153b, 156, 159, 162, 164, 165, 180, 201, 206, 233, 234, 275…
§ 131 Räuberischer Diebstahl
…Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betreten, Gewalt gegen eine Person anwendet oder sie mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben ( § 89 ) bedroht, um sich oder einem Dritten die weggenommene Sache zu erhalten, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Gewaltanwendung jedoch…
§ 21 Strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum
…es sei denn, sie wurden unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben ( § 89 ) begangen.…
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