Ra 2020/18/0172 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei drohenden körperlichen Übergriffen bis hin zum "Ehrenmord" durch die eigene Familie kann Asylrelevanz nicht ohne Weiteres verneint werden (vgl. etwa VwGH 9.9.2010, 2007/20/1091; VwGH 25.03.2015, Ra 2014/18/0153). Ungeachtet des (möglichen) Konventionsgrundes käme aber bei mangelnder Schutzfähigkeit des Staates jedenfalls subsidiärer Schutz gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 in Betracht, der nicht bloß zu Abschiebeschutz führt, sondern einen eigenen internationalen Schutzstatus begründet.