JudikaturVwGH

Ra 2020/18/0172 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2020

Bei drohenden körperlichen Übergriffen bis hin zum "Ehrenmord" durch die eigene Familie kann Asylrelevanz nicht ohne Weiteres verneint werden (vgl. etwa VwGH 9.9.2010, 2007/20/1091; VwGH 25.03.2015, Ra 2014/18/0153). Ungeachtet des (möglichen) Konventionsgrundes käme aber bei mangelnder Schutzfähigkeit des Staates jedenfalls subsidiärer Schutz gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 in Betracht, der nicht bloß zu Abschiebeschutz führt, sondern einen eigenen internationalen Schutzstatus begründet.

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