Ra 2015/22/0040 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wenn die Behörde in erster Instanz den Antrag zurückgewiesen hat, ist das VwG lediglich befugt, darüber zu entscheiden, ob die von der Behörde ausgesprochene Zurückweisung als rechtmäßig anzusehen ist. Dies allein bildet den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (vgl. E 18. Dezember 2014, Ra 2014/07/0002 und 0003; E 26. Februar 2015, Ra 2014/22/0152 und 0153).