Übersicht der Entscheidungen zu § 5 StGB
A Allgemeines
B bedingter Vorsatz
C Absicht
D Wissentlichkeit
E Tatbestandsirrtum
F Sonstiges
Informationen zu § 5 StGB
Verweisungen:
Zur Abgrenzung bedingter Vorsatz: bewusste Fahrlässigkeit siehe
bei § 6 StGB.
Schrifttum zum Irrtum siehe auch bei § 9 StGB.
Zum Erlaubnisirrtum und zum Rechtsirrtum siehe §§ 8, 9 StGB. Zum Bewusstsein der Rechtswidrigkeit siehe bei § 9 StGB.
§ 5 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 5 Vorsatz
…Vorsatz § 5. (1) Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält…
Art. 5 Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
…in Kraft, Art. I Z 6 und 7 mit 1. Jänner 2022. (2) Die §§ 52b und 53 Abs. 5 des Strafgesetzbuches in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind auch auf vor dem 1. Jänner 2022 begangene Taten anzuwenden, sofern die bedingte Entlassung nach dem 31. …
§ 175 Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel
…Herstellung oder Benutzung eines dieser Stoffe erforderliche Vorrichtung anfertigt, erwirbt oder besitzt, oder einen solchen Stoff einem anderen überläßt, von dem er weiß (§ 5 Abs. 3), daß er ihn zur Vorbereitung einer der genannten mit Strafe bedrohten Handlungen erwirbt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf…
Art. 5 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 153/1998, zu den §§ 58, 64, 72, 74, 153b, 165, 167, 206, 207, 261, 304, 305, 306, 306a, 307, 308, 310 und 320, BGBl. Nr. 60/1974)
…eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der §§ 1 und 61 StGB vorzugehen. (3) § 58 Abs. 3 Z 3 StGB in der Fassung dieses Bundesgesetzes ist auch auf vor dem Inkrafttreten begangene Taten anzuwenden, sofern die Strafbarkeit zu…
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