Zur Qualifikation nach § 131 StGB ist auf der subjektiven Tatseite (arg "um ... zu") Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) erforderlich.
Rückverweise
…erweiterten Vorsatz moniert. Dieser muss nämlich in Form der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) vorliegen (arg: „um sich“; RIS Justiz RS0093667; Stricker in WK 2 StGB § 131 Rz 44), während die dazu explizit getroffenen Feststellungen bloß bedingten Vorsatz zum Ausdruck bringen (US …
…StGB § 131 Rz 9) erfordert auf der subjektiven Tatseite in Bezug auf den Erhalt der Sache absichtliches Handeln des Täters (RIS Justiz RS0093667). Da es der Angeklagte (bloß) ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand, sich und der Mitangeklagten die „Diebesbeute“ zu erhalten (US …