B-VG
Gliederung
Zweites Hauptstück Gesetzgebung des Bundes
D. Der Weg der Bundesgesetzgebung
Art. 47
(1) Das verfassungsmäßige Zustandekommen der Bundesgesetze wird durch den Bundespräsidenten beurkundet.
(2) Die Vorlage zur Beurkundung erfolgt durch den Bundeskanzler.
(3) Die Beurkundung ist vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen.
Gesetz keine Vollzugsklausel und auch keine ihr gleichzuwertende Bestimmung, dann ist allerdings auf den gesamten Gesetzesinhalt zurückzugreifen und darnach festzustellen, welche BM zur Gegenzeichnung gemäß Art. 47 B-VG verpflichtet sind. Diese Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Festlegung der Zuständigkeit i. S. des Art. 47 Abs. 3 B-VG durch die Vollzugsklausel. Die…
…zustande gekommen ist.' Es ist daher davon auszugehen, dass der Bundespräsident anhand der Aktenlage auch geprüft hat, ob im Bundesrat ein im Sinne des Artikel 47 B-VG relevanter Verfahrensfehler bei der Behandlung des Budgetbegleitgesetzes 2003 unterlaufen ist. Wenngleich Dr. Adamovich in der erwähnten Stellungnahme unter Punkt 6 darauf hinweist, dass die Beurkundung…
…des Geschäftsordnungsgesetzes entsprechend zustande gekommen ist.' Es ist daher davon auszugehen, dass der Bundespräsident anhand der Aktenlage geprüft hat, ob ein im Sinne des Artikel 47 B-VG relevanter Verfahrensfehler bei der Behandlung des Budgetbegleitgesetzes 2003 unterlaufen ist. Wenngleich Adamovich in der erwähnten Stellungnahme unter Punkt 6 darauf hinweist, dass die Beurkundung durch…
…mwN - Korinek, Art47 B-VG Rz 4, in: Korinek/Holoubek [Hrsg.], Bundesverfassungsrecht). Diese Funktion, Gesetze (im formellen Sinne) zu erlassen, ist somit speziellen Staatsorganen vorbehalten (vgl. Schick, Art24 B-VG Rz 6, in: Korinek/Holoubek [Hrsg.], Bundesverfassungsrecht). Organen der Vollziehung dürfte die Erlassung auch sonstiger generell-abstrakter Normen, somit von Gesetzen im materiellen Sinne, lediglich…
…sie in Österreich auch keiner Beschäftigung nachgeht. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Behindertenpasses sind sohin nicht gegeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Nach Art. 8 B-VG ist die deutsche Sprache die Staatssprache der Republik Österreich. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht im Allgemeinen kein Anspruch auf Verwendung einer Fremdensprache im schriftlichen…
…spricht mit dem angefochtenen Bescheid somit über zwei Anträge ab, die vom BF nicht gestellt wurden. Verwaltungsbehörden dürfen nur auf Grundlage der Gesetze tätig werden ( Art. 18 B-VG ). Die bescheidmäßige Zurückweisung von Anträgen setzt das Einbringen entsprechender Anträge einer Partei voraus, was im gegenständlichen Fall nicht vorlag. Dass der BF in seiner gegenständlichen…
…also der Absicht des Verleihungswerbers, den Lebensmittelpunkt in Österreich zu haben (vgl. dazu Thienel in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht II/1 (1999), Rz 79 zu Art. 6 B-VG ). Jedoch reicht der bloße Wille, seinen Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet zu erhalten, oder die Absicht, (irgendwann) nach Österreich zurückzukehren, zur Beibehaltung eines Hauptwohnsitzes nicht aus, wenn…
…Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 9 B-VG iVm Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig. II.Beschluss Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch die Richterin Mag. Neumann über die Beschwerde des XXXX gesetzlich vertreten durch den Zypriotischen…
…der Modifikation eines parlamentarisch genehmigten bzw. zu genehmigenden Staatsvertrages ebenfalls der parlamentarischen Genehmigung zu unterwerfen. Dies impliziert die Subsumtion solcher Akte unter den Staatsvertragsbegriff des B-VG' (vgl. Öhlinger, in: Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, zu Art50 B-VG, Rz 14). lm Hinblick auf die Gleichstellung der gesetzeskoordinierten Staatsverträge mit den formellen Bundesgesetzen gehe…
…mit dem einschlägigen Grundrecht nach Art. 6 EMRK (und folglich auch dem insofern – zufolge Art. 52 Abs. 3 GRC – mit gleichen Rechtsfolgen ausgestatteten Art. 47 GRC). Zu B) 3.6. Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4…
…Stellungnahmen Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern, um die Entscheidung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. Autengruber in Kahl/Khakzadeh/Schmid, Kommentar zum Bundesverfassungsrecht B-VG und Grundrechte Art. 6 EMRK ). Gemäß § 9 Rechtsanwaltsordnung ( RAO ) ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen…
…dass er insgesamt (unter Berücksichtigung des unbekämpft gebliebenen Spruchpunkts 3.) zu lauten hat: „Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.“ Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Mit Eingabe vom 02.03.2023 wandte sich XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter, MB) an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) und führte aus, die…
für staatliche Beihilfen zu erfüllen ist. Aus keiner Bestimmung der Bundesverfassung lässt sich ableiten, dass etwa der Nationalrat daran gehindert wäre, einen Gesetzesbeschluss gemäß Art42 B-VG betreffend eine (noch) nicht notifizierte oder genehmigte Beihilfe zu fassen, oder etwa der Bundesrat verpflichtet wäre, gegen einen solchen Gesetzesbeschluss gemäß Art42 Abs3 B-VG…
…bestehendes Verfassungsrecht, zeigt keine Rechtswidrigkeit des (Abstimmungs )Verfahrens auf; sie trifft zudem nicht zu, weil diese Vorschrift eine lex specialis zu Art50 Abs1 bis 3 B-VG ist (vgl. 1546 BlgNR 18. GP, 4 f.). 2.2.3.4. Zum Einwand, es liege kein abgeschlossenes parlamentarisches Verfahren gemäß Art42 B-VG vor, genügt es, den Anfechtungswerber auf…
…den Anspruchsverlust der Notstandshilfe für 42 Tage ab dem 15.10.2025, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.11.2025 sprach das AMS (belangte Behörde) den Anspruchsverlust der Notstandshilfe ab dem 15.10.2025 für 42 Tage…
…gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX , vom XXXX , ABB-Nr.: XXXX , zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Arbeitnehmer XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, kurz BF), ein Staatsangehöriger der Türkei, geb. XXXX , stellte am 29.05.2025 beim XXXX…
…05.01.2026, betreffend die Abweisung des Antrages auf Ausstellung eines Behindertenpasses, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 13.03.2025 beim Sozialministeriumservice (in der Folge auch als „belangte Behörde“ bezeichnet) unter Vorlage eines…
…gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX , vom XXXX , ABB-Nr.: XXXX , zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Arbeitnehmer XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, kurz BF), ein Staatsangehöriger der Türkei, geb. XXXX , stellte am 27.03.2025 bei der…
…von XXXX gegen den Bescheid des Bundesministeriums XXXX vom XXXX 2026, GZ: XXXX A) Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs.4 B-VG nicht zulässig. Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums XXXX vom XXXX 2026, GZ: XXXX wurde gemäß § 169f Abs. 9 GehG das Besoldungsdienstalter…
…gegen den Bescheid des AMS XXXX , vom XXXX , ABB-Nr.: XXXX , zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Arbeitnehmerin XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, kurz: BF), eine Staatsangehörige der Türkei, geb. XXXX , stellte am 03.06.2025 beim XXXX…
…gegen den Bescheid des Sozialministeriumservice, Landesstelle Wien (SMS), vom 19.01.2026, OB: XXXX , zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 25.08.2025 beantragte der Beschwerdeführer beim Sozialministeriumservice (im Folgenden: SMS oder belangte Behörde) unter Vorlage medizinischer Gutachten die Ausstellung eines…
…nach Beschwerdevorentscheidung vom 19.11.2025, OB: XXXX , zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdevorentscheidung bestätigt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 17.01.2025 beantragte die Beschwerdeführerin beim Sozialministeriumservice (im Folgenden: SMS oder belangte Behörde) unter Vorlage medizinischer Unterlagen die Ausstellung eines…
…festgestellten Grad der Behinderung von 50 (fünfzig) von Hundert (v.H.) seit 6. Februar 2026 dem Kreis der begünstigten Behinderten an. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin beantragte am 6. Februar 2026 die Feststellung auf die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten. Mit Sachverständigengutachten aufgrund…
…nach Beschwerdevorentscheidung vom 29.10.2025, Zl. XXXX , zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdevorentscheidung bestätigt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid lehnte das AMS dem Spruch zufolge einen Antrag der Beschwerdeführerin auf Arbeitslosengeld vom 16.09.2025 ab…
…Zl. XXXX , nach Beschwerdevorentscheidung vom 02.11.2025 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdevorentscheidung bestätigt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das AMS gegenüber dem Beschwerdeführer den Bezug des Arbeitslosengeldes für 24.04.2025 bis 14.05.2025 widerrufen…
…Zuerkennung von Bildungsteilzeitgeld für die Zeit ab 01.10.2025, zu Recht erkannt: A) Der Beschwerde wird stattgegeben und die Beschwerdevorentscheidung aufgehoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS oder belangte Behörde) vom 12.09.2025 wurde der Antrag bzw. das Ansuchen…
…den Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse Landesstelle Salzburg vom 20.11.2024, Zl. XXXX , zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Im Betrieb der beschwerdeführenden Partei XXXX GmbH [im Folgenden auch R GmbH] wurde ab Jänner 2024 hinsichtlich des Prüfzeitraumes…
…13.01.2026, betreffend die Abweisung des Antrages auf Ausstellung eines Behindertenpasses, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 12.06.2025 beim Sozialministeriumservice (in der Folge auch als „belangte Behörde“ bezeichnet), unter Vorlage medizinischer…
…den Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse Landesstelle Oberösterreich vom 16.01.2025, Zl. XXXX zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 22.11.2024 teilte die Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK] dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH…
…Die Beschwerde wird gemäß als unbegründet abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. B) Die Revision gegen A)1. und A) 2. ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 09.02.2022 einen Antrag auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz . Nach Einholung von Gutachten wurde mit Bescheid vom…
…Beschwerde von XXXX gegen den Bescheid der XXXX vom XXXX 2026, Zl. XXXX : A) Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs.4 B-VG nicht zulässig. Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX vom XXXX 2026, Zl. XXXX , wurde gemäß § 169f Abs. 9a GehG das Besoldungsdienstalter des…
…des in Höhe von fünfzig (50) von Hundert (vH) festgestellten Grades der Behinderung dem Personenkreis der begünstigten Behinderten weiterhin zugehörig. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin war seit dem 29.03.2024 mit einem Grad der Behinderung von 70 vH dem Personenkreis der begünstigten Behinderten zugehörig…
…Ausstellung eines Behindertenpasses liegen auf Grund des in Höhe von fünfzig (50) vom Hundert (v.H.) festgestellten Grades der Behinderung vor. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 29.11.2024 einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice…
…Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" in den Behindertenpass liegen befristet vor. III. Die Eintragung des Zusatzvermerkes ist befristet bis 31.12.2028 vorzunehmen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mittels eines am 09.02.2026 beim Sozialministeriumservice (im Folgenden: belangte Behörde) eingelangten Antragsformulars beantragte XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die Vornahme der…
…XXXX , betreffend die Abweisung des Antrages auf Ausstellung eines Behindertenpasses zu Recht erkannt: A) Der Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. BEGRÜNDUNG: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begehrte am 08.09.2025 beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt…
…der angefochtene Bescheid aufgehoben. II. Der Grad der Behinderung beträgt 50 %. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Behindertenpasses liegen vor. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mittels eines am 10.03.2026 beim Sozialministeriumservice (im Folgenden: belangte Behörde) eingelangten Antragsformulars beantragte XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) die Ausstellung eines…
…aufgehoben. II. Der Grad der Behinderung beträgt 50 %. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Behindertenpasses liegen befristet bis 31.12.2029 vor. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mittels eines am 26.01.2026 beim Sozialministeriumservice (im Folgenden: belangte Behörde) eingelangten Antragsformulars beantragte XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) die Ausstellung eines…
…Ausstellung eines Behindertenpasses liegen aufgrund des in Höhe von fünfzig (50) von Hundert (vH) festgestellten Grades der Behinderung (GdB) vor. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 05.03.2025 beantragte die Beschwerdeführerin beim Sozialministeriumservice (im Folgenden: SMS oder belangte Behörde) unter Vorlage medizinischer Gutachten die Ausstellung eines…
…wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ in den Behindertenpass zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.11.2024 stellte der Beschwerdeführer beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde) unter…
…Recht erkannt: A) 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird zurückgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.05.2025 sprach das AMS (belangte Behörde) den Anspruchsverlust der Notstandshilfe ab dem 19.05.2025 für 42 Tage…
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