10ObS43/23f—OGH Entscheidung
22. August 2023
… Es trifft zwar zu, dass in widersprüchlichen Feststellungen, die eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht ermöglichen, ein (rechtlicher) Feststellungsmangel liegt, dem erhebliche Bedeutung zukommt (vgl RS0042744). Der festgestellte Umstand, dass der Anmarschweg beim Kläger nicht eingeschränkt ist, steht allerdings nicht im Widerspruch zur Feststellung, dass ihm das zusätzliche Zurücklegen einer Wegstrecke…