JudikaturOGH

RS0042744 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2024

Widersprüchliche Feststellungen, die eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht ermöglichen, sind Feststellungsmängel, deren Vermeidung zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung zukommt.

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