RS0134838 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
§ 89 StGB wird durch das Vergehen der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs 1 StGB, das aufgrund des größeren Gefährdungsumfangs durch eine intensivere Rechtsgutbeeinträchtigung gekennzeichnet ist, verdrängt (stillschweigende Subsidiarität).
…von Menschen gleichzeitig in den Gefahrenradius gerät und eine kumulative Verletzungsmöglichkeit vorliegt. Dies ist bei der Gefahr einer Massenkarambolage der Fall (AZ 14 Os 9/24s). Eine bloß sukzessive Gefährdung genügt hingegen nicht (RIS-Justiz RS0118702; zuletzt AZ 14 Os 9/24s). Die Ausführungen im Abschlussbericht, wonach der…