JudikaturOGH

RS0116273 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

Ein Verfahrensmangel nach § 503 Z 2 ZPO kann nur dann zur Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichtes führen, wenn er wesentlich für die Entscheidung war und sich auf diese auswirken konnte.

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