RS0116273 – OGH Rechtssatz
Ein Verfahrensmangel nach § 503 Z 2 ZPO kann nur dann zur Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichtes führen, wenn er wesentlich für die Entscheidung war und sich auf diese auswirken konnte.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden