6Bs116/26y—OLG Innsbruck Entscheidung
24. Juni 2026
…Wahrheitsfindung beigetragen wurde, mildernd. Ein bloßes „Tatsachengeständnis“, also das Zugeben bloßer Tatsachen ohne Eingeständnis der subjektiven Merkmale des strafbaren Verhaltens, wirkt nicht mildernd (RS0091585). Der Angeklagte verantwortete sich stets dahingehend, dass er lediglich in Notwehr zugeschlagen habe, was kein Eingeständnis der subjektiven Merkmale des strafbaren Verhaltens darstellt und überdies…