Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist:
1. Strafurteil : jedes Erkenntnis eines Strafgerichtes, mit dem wegen einer den Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen strafbaren Handlung eine Freiheitsstrafe verhängt worden ist;
2. Verurteilter : jede Person, über die in einem Strafurteil eine Freiheitsstrafe verhängt worden ist;
3. Strafgefangener : jeder Verurteilte, an dem eine in einem Strafurteil verhängte Freiheitsstrafe vollzogen wird;
4. Untergebrachter : jede Person, an der eine mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme vollzogen wird;
5. Strafzeit : die Zeit, die der Verurteilte auf Grund eines Strafurteiles oder mehrerer unmittelbar nacheinander zu vollziehender Strafurteile in Strafhaft zuzubringen hat. Als Strafhaft ist jede dem Vollzug eines Strafurteiles dienende Haft anzusehen. Übersteigt eine auf die Strafe anzurechnende Zeit einen Monat, so ist sie in Monaten, Tagen und Stunden, sonst in Tagen oder Stunden anzurechnen. Soweit Bruchteile von Jahren, Monaten oder Wochen der Strafzeit zu bilden sind, die keine ganzen Jahre, Monate oder Wochen ergeben, ist ein Jahr zwölf Monaten, ein Monat dreißig Tagen und eine Woche sieben Tagen gleichzusetzen.
StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 1 Begriffsbestimmungen
…ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen § 1. Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist: 1. Strafurteil : jedes Erkenntnis eines Strafgerichtes, mit dem wegen einer den Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen strafbaren Handlung eine Freiheitsstrafe verhängt…
Art. 20 Übergangs- und Schlußbestimmungen (Anm.: aus BGBl. Nr. 605/1987, zu den §§ 16, 17 und 162, BGBl. Nr. 144/1969)
…1) Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach…
§ 17 Gerichtliches Verfahren
…1) Für Entscheidungen des Gerichts nach § 16 Abs. 2 gelten die folgenden Bestimmungen: 1. Das Gericht hat vor jeder Entscheidung eine Äußerung des…
§ 90b Schriftverkehr mit öffentlichen Stellen, Rechtsbeiständen und Betreuungsstellen
…1) Schreiben, die ein Strafgefangener unter zutreffender Angabe des Absenders an öffentliche Stellen (Abs. 4), Rechtsbeistände (Abs. 5) oder Betreuungsstellen (Abs. 6) richtet…
Bgld. KAG 2000 · Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000
§ 4 § 4
…Soweit in diesem Gesetz auf folgende Normen verwiesen wird, sind diese, wenn nicht eine bestimmte Fassung angeführt ist, in folgender Fassung anzuwenden: 1. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2024; 2. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG…
SKAG · Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000
§ 94 Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht
…1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung: 1. Allgemeines bürgerliches…
SV · Suchtgiftverordnung
§ 7
…1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die Zollorgane sowie die Behörden, denen die Vollziehung des Suchtmittelgesetzes obliegt, benötigen für den Erwerb und Besitz von Suchtgift insoweit…
SMG · Suchtmittelgesetz
§ 39 Aufschub des Strafvollzuges
…1) Der Vollzug einer nach diesem Bundesgesetz außer nach § 28a Abs. 2, 4 oder 5 oder einer wegen einer Straftat, die mit der…
§ 6 Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung, Erwerb und Besitz
…1) Die Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung, der Erwerb und Besitz von Suchtmitteln ist, sofern im folgenden nicht anderes bestimmt ist, nur gestattet 1. den Gewerbetreibenden mit einer…
Strafregistergesetz 1968
§ 2 Gegenstand der Aufnahme in das Strafregister
…l) das endgültige Absehen von der Verhängung einer Strafe; m) die Tilgung einer Verurteilung; n) das vorläufige Absehen vom Strafvollzug (§ 133a Abs. 1 und Abs. 2 StVG) und den Vollzug der Reststrafe (§ 133a Abs. 5 StVG); 5. alle sich auf eine der in den Z 1 bis 3…