BundesrechtBundesgesetzeSuchtmittelgesetz2. Hauptstück Suchtmittel1. Abschnitt Verkehr und Gebarung mit Suchtmitteln§ 6

§ 6Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung, Erwerb und Besitz

In Kraft seit 01. Januar 2024
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